Vor-Ort-Auslesen
Das im vergangenen Jahr verabschiedete Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises ist Grundlage für eine weitere Funktionalität der AusweisApp2, das sog. Vor-Ort-Auslesen. Mit dieser ist es möglich, Legitimationsprüfungen und Datenübernahme in Formulare ohne die Nutzung der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises durchzuführen. Mit einem entsprechenden Berechtigungszertifikat können Diensteanbieter, wie z.B. Filialbanken oder Behörden, nach persönlichem Abgleich des Lichtbildes mit Zustimmung des Ausweisinhabers und mittels der auf dem Ausweisdokument aufgedruckten CAN (Zugangsnummer) die auf dem Chip vorhandenen Daten auslesen. Dafür ist keine Freischaltung der Online-Ausweisfunktion nötig. „Unkomplizierte Legitimationsprüfungen und die schnelle Formularübernahme korrekter Daten ist in vielen Geschäftsvorfällen essenziell. Hoheitlich bestätigte Daten direkt auslesen und in die Prozesskette übernehmen zu können, spart Zeit und erhöht die Datenqualität“, so Dr. Stephan Klein, Governikus-Geschäftsführer.
Smartphone als Kartenlesegerät
Bereits Ende letzten Jahres wurde die Funktionalität zur Verfügung gestellt, ein NFC-fähiges Android-Smartphone als Kartenlesegerät zu verwenden. Eine Übersicht, welche Geräte sich für die Verwendung der stationären AusweisApp2 mit einem gekoppelten mobilen Endgerät eignen, findet sich auf dem AusweisApp2-Portal des Bundes unter https://www.ausweisapp.bund.de/mobile-geraete/ . Diese wurde aktuell überarbeitet und bietet für Endnutzer einen komfortablen Überblick. Ein Erklärvideo zur Kopplung unterstützt hierbei die Nutzer.
Weitere Informationen rund um die AusweisApp2: www.ausweisapp.bund.de
Weitere Informationen zum Personalausweis: www.personalausweisportal.de