§6 des E-Government-Gesetzes fordert bei Wirtschaftlichkeit die elektronische Aktenführung für Bundesbehörden. Dabei ist die Führung der eAkte durch geeignete technisch-organisatorische Maßnahmen nach dem Stand der Technik abzusichern. Durch die Technische Richtlinie des BSI (TR-03125) ist der Beweiswert qualifiziert signierter Dokumente nach Stand der Technik belegbar. Auch der für den Bereich eHealth anzuwendende „Leitfaden elektronische Kommunikation und Langzeitspeicherung elektronischer Daten“ des Bundesverwaltungsamtes empfiehlt die Anwendung der Technischen Richtlinie.
Governikus LZA ist die erste nach TR-ESOR zertifizierte Software, die eine nachhaltige Aufbewahrung von eAkten über längste Aufbewahrungszeiträume (bspw. Geburtsurkunden bis110 Jahre) ermöglicht. Sie ist zuverlässig, erprobt und Hardware-unabhängig. Governikus LZA ist bereits nach TR-ESOR-Version 1.1 zertifiziert und zur Zertifizierung gemäß Version 1.2 angemeldet.
Der Governikus Signer bündelt die vier Funktionen Signieren, Verifizieren, Ver- und Entschlüsseln. Er findet z.B. Anwendung im Rahmen der Zugangseröffnung für die Prüfung eingehender signierter elektronischer Dokumente. Der Governikus Signer hat eine Freigabeempfehlung gemäß VS-NfD und ermöglicht die Prüfung von eIDAS-Signaturformaten.
Das gesamte Governikus Portfolio steht vor dem Startschuss der eIDAS-Vertrauendsdienste am 01.07.2016 gemäß den Anforderungen an Verifikationen und den Umgang mit elektronischen Signaturen eIDAS-ready zur Verfügung und wird sukzessive an weitere zu beschließende Rechtsakte angepasst.