Die neue Version der elektronischen Anmeldung ermöglicht die Einreichung folgender Verfahrenstypen:
- Deutsche Patentanmeldung
- Europäische Patentanmeldung
- PCT–Anmeldung (Internationale Patentanmeldung)
- Einspruch gegen die Erteilung eines Patents
- Beschwerde gegen einen Beschluss in Patentsachen
- Gebrauchsmusteranmeldung
- Markenanmeldung
- Beschwerde gegen einen Beschluss in Markensachen
- Einzugsermächtigung
Dafür stellt das DPMA seinen Kunden die Software PaTrAS (Patent and Trademark Application System) zum Erstellen und Validieren der Anmeldedokumente im XML-Format kostenlos zur Verfügung. Die damit erzeugten Schutzrechtsanmeldungen werden bereits beim Anmeldenden auf Korrektheit geprüft. Liegen alle Dokumente und Daten der Schutzrechtsanmeldung vor, wird aus PaTrAS der VPS-Client aufgerufen, mit dessen Hilfe die Anmeldungen als OSCI-Nachricht verschlüsselt und signiert an das DPMA gesendet werden. Das Besondere dabei ist, dass bei der elektronischen Anmeldung von Schutzrechten synchrone OSCI-Kommunikation eingesetzt wird. Die VPS leitet den signierten Antrag an die elektronische Annahmestelle (EAST) des DPMA, das EAST-Backend, in dem Signatur- und Virenprüfung stattfinden. Sind die Signaturen korrekt und die Nachricht virenfrei, wird eine Dokumentenreferenznummer (DRN) vergeben, ein Zeitstempel aufgebracht und der Antrag in den internen Workflow gegeben. Dort werden alle Einreichungen klassifiziert und auf Vollständigkeit und formale Korrektheit geprüft. Der Kunde bleibt während des Versende- und Prüfvorgangs mit seinem VPS-Client online und erhält die signierte Bestätigung seiner Einreichung nahezu zeitgleich. Durch aufwändige Protokollierungs-Mechanismen wird eine hohe Transaktions- und Ausfallsicherheit gewährleistet.
Das DPMA nimmt jährlich ca. 200.000 Anmeldungen von Schutzrechten entgegen. "Wir gehen davon aus, mit der elektronischen Anmeldung von Schutzrechten unsere Prozesse deutlich zu rationalisieren. Besonders durch die höhere Qualität der eingehenden Daten und das Vermeiden von Medienbrüchen", so Dr. Jürgen Schade, Präsident des Deutschen Patent- und Markenamtes. "Wir hoffen, dass viele unserer Kunden die Vorteile der elektronischen Schutzrechtsanmeldung erkennen und diese nutzen. Neben der höheren Daten- und Informationssicherheit sowie dem schnellen und kostengünstigen Übertragungsweg sind elektronische Patentanmeldungen kostengünstiger als die Anmeldung in Papierform."
Alle erforderlichen Software-Komponenten und Formulare können beim DPMA kostenlos bezogen werden. Download und Informationen finden Sie auf
http://www.dpma.de/....