Konkret legt die Digitale Agenda zum Thema Sicherheit und Schutz im Netz fest, „sichere Infrastrukturen zur Verfügung zu stellen, um die eigene Identität im Netz besser zu schützen und sicher zu kommunizieren. Die Nutzung des neuen Personalausweises wird vereinfacht und seine Anwendungen erweitert. Wir unterstützen mehr und bessere Verschlüsselung. Wir wollen Verschlüsselungsstandort Nr. 1 auf der Welt werden. Dazu soll die Verschlüsselung von privater Kommunikation in der Breite zum Standard werden.“ Soweit der Wortlaut der Digitalen Agenda. Die Charta zur Ende-zu-Ende-Verschlüsselung soll nun helfen, Rahmenbedingungen zu formulieren, die die bereits zahlreich vorhandenen Aktivitäten bündeln und fokussieren.
Innerhalb der Verwaltung und der Justiz ist die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung kein neues Thema. Bereits Ende der 90er-Jahre wurde ein Übermittlungsstandard entwickelt, der auf kryptografischer Basis elektronische Kommunikation im Internet stark Ende-zu-Ende-verschlüsselt überträgt. Auf diesem Übermittlungsstandard basierend wurde die Anwendung Governikus des IT-Planungsrates entwickelt, die sämtliche Bausteine enthält, um elektronische Kommunikation über deren gesamten Lebenszyklus im Hinblick auf Authentizität und Integrität zu gewährleisten. Die Anwendung Governikus wird kontinuierlich gemäß aktueller technischer Standards und rechtlicher Rahmenbedingungen – sowohl nationaler als auch internationaler – weiterentwickelt und steht dem Bund, den Ländern und ihren Kommunen zur Nutzung zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Anwendung Governikus:
www.governikus.de
www.it-planungsrat.de
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