Eine Herstellererklärung ist nach dem Signaturgesetz bzw. der Signaturverordnung erforderlich für sog. Signaturanwendungskomponenten, also Software, mit der Daten qualifizierten elektronischen Signaturen zugeführt oder Signaturen nachgeprüft werden können. Diese müssen nach dem Signaturgesetz von einer unabhängigen Prüfstelle geprüft und von einer Bestätigungsstelle bestätigt werden. Das Signaturgesetz lässt dabei für Signaturanwendungskomponenten eine Herstellererklärung zu, mit der ein Hersteller erklärt, dass sein Produkt die Anforderungen des Signaturgesetzes und der -verordnung erfüllt. Herstellererklärungen werden von der zuständigen Behörde – der Bundesnetzagentur – veröffentlicht, sofern sie die genannten gesetzlichen Rahmenbedingungen einhalten.
Mit der nun von der Bundesnetzagentur veröffentlichten Herstellererklärung erklärt bremen online services GmbH & Co. KG, dass die Software „Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP), Version 2.0“ die oben aufgeführten Anforderungen erfüllt. Die im Kontext dieser Herstellererklärung notwendige Dokumentation, die darlegt, dass das Produkt die Prüfungen des Herstellers erfolgreich bestanden hat, liegt der Bundesnetzagentur nunmehr vor:
- In der Spezifikation ist dargelegt, dass die Anwendung geeignet ist, die Sicherheitsziele zu erfüllen. Zusätzlich werden die Auslieferung, die Handbücher sowie die Entwicklungsumgebung thematisiert. Eine Schwachstellenanalyse zeigte, dass hinsichtlich des möglichen Angriffspotentials bei Signaturanwendungskomponenten (vgl. Anhang 1 SigV) adäquate Maßnahmen ergriffen wurden.
- In der Testdokumentation ist beschrieben, dass die Software die erforderlichen Tests erfolgreich bestanden hat, und dass die Handbücher geeignet sind, den Nutzer bei der Bedienung wirksam zu unterstützen.
Die Herstellererklärung ist im Amtsblatt der Bundesnetzagentur Nr. 376/2005 vom 21.12.2005, Seite 2035 sowie auf der Web-Site der Bundesnetzagentur verfügbar (http://www.bundesnetzagentur.de/... ).
bremen online services GmbH & Co. KG wurde bei der Erstellung der Dokumente für die Herstellererklärung von der datenschutz nord GmbH beraten.