- Mein Justizpostfach ermöglicht die kostenfreie digitale Kommunikation mit der Justiz (Gerichte, Anwält:innen, Notar:innen etc.) für natürliche Personen über die BundID.
- Seit dem 12. Oktober bietet das MJP für den Pilotbetrieb Grundfunktionen, steht voll funktionsfähig zur Verfügung und wird kontinuierlich weiterentwickelt und um zusätzliche Funktionen ergänzt.
- Basiskomponenten für die Justizkommunikation wurden durch das Infrastrukturprojekt „MuWiSta OZG Plus Postfach Einheitliches Organisationskonto Baustein 5“, das im Juli 2021 unter „Mein Unternehmenskonto“ startete, entwickelt. Die BundID - das Nutzerkonto des Bundes - nutzt die Komponente für das MJP nach.
- Dauerhafte Nachnutzung der Baustein 5 Komponenten schafft Synergien zwischen den Infrastrukturprojekten für natürliche Personen und denen für Organisationen und Unternehmen.
Nachnutzung des erweiterten Postfachs
Das erweiterte Postfach in Mein Unternehmenskonto wurde entwickelt, um in der ersten Ausbaustufe eine ressortübergreifende Kommunikation zwischen Organisationen und der Verwaltung sowie zwischen Organisationen und der Justiz zu ermöglichen. Darauf aufbauend und aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, die Bürger:innen bei der elektronischen Kommunikation mit der Justiz erfüllen müssen, beschloss das BMI die Komponente für Bürger:innen nach zu nutzen und ihnen ein eigenes, nutzerfreundliches und kostenfreies Tool bereitzustellen: Mein Justizpostfach. „Wir freuen uns, dass wir mit Mein Justizpostfach Bürger:innen ein kostenloses Angebot zur einfachen und sicheren Kommunikation mit der Justiz bereitstellen können. Dabei greifen wir ganz im Sinne des Onlinezugangsgesetzes auf Arbeitsergebnisse erfolgreich umgesetzter Projekte zurück, um sie für Bürger:innen nach zu nutzen“, so Inga Greiner-Bild, Projektleiterin BundID des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat.
Direkt loslegen mit der BundID
Eine natürliche Person kann sich über ihre BundID mit ihrem Online-Ausweis am Justizpostfach anmelden und unmittelbar auf dessen Funktionen zugreifen. Diese umfassen u. a. die Registrierung eines Justizpostfachs, das Herunterladen von Anhängen der Nachrichten, das Versenden von Nachrichten an die Justiz bzw. Teilnehmer:innen im elektronischen Rechtsverkehr („ERV“), den Empfang von Nachrichten der Teilnehmer:innen im ERV und vieles mehr. Sämtliche Nachrichten verfügen über eine durchgehende Ende-zu-Ende-Verschlüsselung („E2E“), so dass Nutzende diese Nachrichten sowie Nachrichtenlisten nur nach Bereitstellung des persönlichen Schlüssels unverschlüsselt einsehen können. Alle sensiblen Schlüsseloperationen erfolgen im Browser, so dass private Schlüssel nie den Verfügungsbereich der nutzenden Person verlassen. Auf diese Weise werden hohe Sicherheitsstandards umgesetzt, die bei der oft vertraulichen Kommunikation im Kontext des elektronischen Rechtsverkehrs unabdingbar sind.
"Mein Justizpostfach“ ist über diese Internetseite erreichbar.