Es gibt ein Recht der Menschen in Deutschland auf Klimaschutz – und eine Pflicht des Staates, diesen entschlossen zu betreiben. Das hat das Bundesverfassungsgericht vor zwei Jahren bekräftigt. Dass das gleiche Gericht nun entschieden hat, dass die Schuldenbremse einzuhalten ist und dass die Bundesregierung Kreditermächtigungen zur Bewältigung einer Notlage nicht einfach in einen anderen Fonds umschichten und über mehrere Jahre nutzen darf, ändert nichts an diesem Gebot zum Klimaschutz.
Und natürlich geht auch beides gut zusammen. Denn sowohl die Einhaltung der Schuldenbremse als auch der Klimaziele werden im Kern gleich begründet: Wir dürfen die Lasten nicht einfach auf nachfolgende Generationen abwälzen, weder die Schulden noch die Eindämmung des Klimakatastrophe.
Nun stellt sich die Frage: Wie verbinden wir das Ziel Klimaschutz mit der Vorgabe, keine zu hohen Schulden zu machen? Die Antwort: Es muss alles wegfallen, was beiden Zielen zuwiderläuft. Insbesondere die umwelt- und klimaschädlichen Subventionen, die sich vom Dieselprivileg bis zur Energiesteuerbefreiung auf Flugkerosin laut Umweltbundesamt auf jährlich 65 Milliarden Euro summieren, müssen so weit wie möglich gestrichen und die freiwerdenden Mittel zur klimafreundlichen Transformation genutzt werden. Damit muss die Wende hin zu den Technologien, Arbeitsplätzen und zur Energieversorgung der Zukunft gestemmt werden.
Wir brauchen die Wasserstoffproduktion, die Elektrolyse, um die Erneuerbaren ins Energiesystem zu integrieren. Dafür brauchen wir einen starken Maschinenbau und natürlich den weiteren Zubau an Wind- und Solarenergie, um uns günstig und nachhaltig mit Energie zu versorgen. Wir brauchen dekarbonisierte Prozesse, um die Industrie resilient und zukunftsfähig aufzustellen. Wir brauchen Investitionen auf der Verbraucherseite, um die Transformation nicht auszubremsen und den Bedarf und Absatz an grüner Energie in allen Sektoren zu erhöhen. Denn wenn die Investitionen in die Herstellung von grünem Stahl, in klimafreundlichen Treibstoff für den Flug- und Schiffsverkehr und Wasserstoff für den Schwerlastverkehr heute nicht getätigt werden, fehlen uns nicht erst morgen die Abnehmer für den grünen Strom.
Die Erneuerbaren Energien, die Transformation der Industrie und die Dekarbonisierung aller Sektoren sind es, die den Standort Deutschland sichern. Davon profitieren die Unternehmen und das Land viel länger und nachhaltiger als beispielsweise vom Dieselprivileg, das eine Technologie stützt, die uns schon bald eh niemand auf der Welt mehr abkauft.
Sorgen sollten sich jetzt also nicht die Unternehmen, die den Wandel hin zur fossilfreien Wirtschaft vorantreiben. Sorgen sollten sich jene machen, die von klimaschädlichen Subventionen abhängen.
Denn nicht mehr in den Klimaschutz zu investieren, ist genauso verfassungswidrig wie die Nichteinhaltung der Schuldenbremse oder der Haushaltsregeln. Und die nächste Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe liegt schon vor. Der Vorwurf: Die Regierung hält sich nicht an das eigene Klimaschutzprogramm.