Eine entsprechende Verfassungsänderung wird in Erwägung gezogen, weil Volksentscheide bisher nur von den Bürgern, nicht aber von Senat und Bürgerschaft initiiert werden können. Außerdem soll eine gewisse rechtliche Verbindlichkeit der vom Volk getroffenen Entscheidung sichergestellt und verhindert werden, dass schon nach kurzer Zeit durch einen weiteren Volksentscheid eine abweichende Entscheidung getroffen werden kann. Zu den von der Bürgerschaft angehörten Experten zählten neben Prof. Winterhoff der ehemalige Präsident der Humboldt-Universität zu Berlin Prof. Dr. Hans Mayer, Prof. Dr. Jörn Axel Kämmerer von der Bucerius Law School, der Politologe Prof. Dr. Theo Schiller von der Universität Marburg sowie der ehemalige Direktor der Hamburgischen Bürgerschaft Reinhard Wagner.
Das Thema Bürgerbeteiligung und Olympische Spiele wurde bereits intensiv auf der GvW-Veranstaltung am 8. Januar 2015 diskutiert, zu der GvW-Partner Dr. Dietrich Drömann gemeinsam mit der Freien und Hansestadt Hamburg geladen hatte. Dabei ging es insbesondere um die Fragen nach der Art und Weise und nach dem Zeitpunkt der Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger.
GvW-Partner Prof. Dr. Christian Winterhoff beschäftigt sich als Rechtsanwalt und habilitierter Hochschullehrer an der Georg-August-Universität Göttingen seit vielen Jahren mit verfassungsrechtlichen Fragestellungen auf Bundes- und Landesebene. Zu seinen Spezialgebieten zählen sämtliche Fragen des Wahlrechts und der direkten Demokratie einschließlich ihrer verfassungsrechtlichen Implikationen. In dieser Kernkompetenz hat GvW bereits mehrfach die Hamburgische Bürgerschaft erfolgreich vertreten (zuletzt zur Wahlrechtsänderung im Dezember 2013).