Bei den dazu mit der Unternehmensleitung von TOM TAILOR geführten Verhandlungen und dem Abschluss der gesetzlich vorgesehenen SE-Beteiligungsvereinbarung wurden die Arbeitnehmer, ihrerseits organisiert in einem sogenannten Besonderen Verhandlungsgremium, durch Anwälte von GvW vertreten. Dabei wurde Einigung über Größe, Zusammensetzung und Rechte des international besetzten SE-Betriebsrats erzielt. Zudem erhält TOM TAILOR nach der Beteiligungsvereinbarung erstmals einen paritätisch mit Arbeitnehmervertretern zu besetzenden Aufsichtsrat.
Die TOM TAILOR-Group ist derzeit in über 35 Ländern aktiv. Mit ihren Marken „TOM TAILOR“ und „BONITA“ erwirtschaftete die Unternehmensgruppe im Jahr 2016 einen Umsatz von rund EUR 968 Mio.
GvW Graf von Westphalen hat zur SE-Beteiligungsvereinbarung mit einem Team bestehend aus Helmut Kempf (Federführung, Corporate, Düsseldorf) sowie Dr. Malte Evers, Karsten Kujath und Marius Bodenstedt (alle Arbeitsrecht, Hamburg/Frankfurt am Main) beraten.