Was wird gefördert?
Es werden verschiedene Einzelmaßnahmen gefördert. Beispielsweise Anlagen und Komponenten zur Aufbereitung von Heizungswasser (Entgasung, Entsalzung, Enthärtung, Kalkschutz etc.) sowie zur Aufbereitung von Trinkwasser (Kalkschutz- und Wasserenthärtungsanlagen sowie Filter).
Unter welchen Voraussetzungen sind Grünbeck-Produkte förderfähig?
Im Zusammenhang mit dem Einbau von regenerativen, energieeffizienten Wärmeerzeugern – wie z. B. einer elektrisch betriebenen Wärmepumpe – sind auch Grünbeck-Produkte förderfähig.
Außerdem können auch Montage- und Installationskosten inklusive der erforderlichen fachtechnischen Arbeiten und Materialien sowie Umfeldmaßnahmen (erforderliche Arbeiten zur Vorbereitung, Umsetzung und Inbetriebnahme) bezuschusst werden.
Wer ist antragsberechtigt?
Privatpersonen, Kommunen, Unternehmen sowie gemeinnützige Einrichtungen.
Detaillierte Informationen und Links gibt es unter www.gruenbeck.de/beg