Mitarbeiterbeteiligung begründet und stützt unternehmerischen Erfolg
Mehr als 100 Mitarbeiter sind bei Grünbeck Gesellschafter. Zudem besteht für alle Mitarbeiter die Möglichkeit, sich als stille Gesellschafter an Grünbeck zu beteiligen. Weiterhin machen die Regelung der Unternehmensnachfolge, die Sicherung der Unternehmenskontinuität durch eine Stiftung sowie die vielen weiteren Elemente einer partnerschaftlichen Unternehmenskultur Grünbeck zu einem Vorzeigeunternehmen für das Thema Mitarbeiterbeteiligung. "Ohne unser Modell der betrieblichen Partnerschaft wäre es kaum gelungen, Grünbeck zu einer der renommiertesten Firmen im Bereich Wasseraufbereitung zu entwickeln und die Eigenständigkeit des Unternehmens hier in Höchstädt zu bewahren", sagte Peter Lachenmeir.
Gerechte Vermögensverteilung durch Teilhabe am Unternehmenskapital
Der Augsburger Weihbischof Dr. Dr. Anton Losinger betonte in seinem Grundsatzreferat die besondere Rolle der Teilhabe breiter Bevölkerungskreise am Produktivvermögen der Wirtschaft für den Zusammenhalt in der Gesellschaft. Schon in seiner Promotion "Gerechte Vermögensverteilung - Das Modell Oswald von Nell- Breunings" hat sich Dr. Losinger mit Fragen der Vermögensbildung und der Mitarbeiterbeteiligung befasst. "Deutschland ist ein reiches Land. Aber dennoch geht die Schere zwischen den Reichsten und den Ärmsten signifikant auseinander. Das hat auf lange Sicht Folgen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, den sozialen Frieden und für die Gerechtigkeitsfrage einer Gesellschaft. Daher favorisiere ich hier seit langem den Weg der Vermögensbildung. Wir brauchen Arbeitnehmer, die zusätzlich zum Lohn mit einer Rendite aus Kapitaleinkünften ihre Altersvorsorge absichern. Das heißt aber, die Arbeitnehmer müssen Schritt für Schritt am Produktivkapital beteiligt werden", sagte Dr. Losinger.
Mehr Mitarbeiterbeteiligung anbieten
Der Geschäftsführer des Bundesverbandes Mitarbeiterbeteiligung (AGP), Dr. Heinrich Beyer, warb in seinem Vortrag für mehr Beteiligungsangebote der Unternehmen an ihre Mitarbeiter. Zwar sei die steuerliche Förderung sicherlich noch ausbaufähig. Aber diese allein sollte nicht das ausschlaggebende Kriterium für die Einführung einer Mitarbeiterbeteiligung seitens der Unternehmen sein. Denn eine Mitarbeiterbeteiligung führe nicht nur zu einer besseren Finanzausstattung, sondern stärke auch in einem hohen Maße die Mitarbeiterbindung, das Mitarbeiterengagement sowie die Attraktivität der Unternehmen im Wettbewerb um qualifizierte Fach- und Führungskräfte. Zudem sei ein Beteiligungsprogramm - insbesondere für mittelständische Unternehmen - einfach einzuführen und vielfach erfolgreich erprobt, wie Dr. Beyer weiter ausführte.
In der abschließenden Diskussion mit den mehr als 20 Unternehmensvertretern wurde das zunehmende Interesse der mittelständischen Wirtschaft an Fragen der Teilhabe, der Mitarbeiterbindung und der Mitarbeitermotivation klar hervorgehoben.
Über die AGP - Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung
Die AGP setzt sich seit 1950 für die Verbreitung der Mitarbeiterbeteiligung in Deutschland ein. Mitglieder des gemeinnützigen Vereins sind Unternehmen, die Mitarbeiterbeteiligung praktizieren oder einführen wollen, sowie Wissenschaftler, Fachexperten und Personalverantwortliche.