Die GTÜ präsentiert sich auf der IAA vom 12. bis 22. September 2019 am Stand A40 in Halle 8.0. Die Messebesucher können sich dort beispielsweise über den neuen GTÜ-Gebrauchtwagenreport oder über die Vorteile der Neuregelung des § 21 StVZO informieren – „Vollgutachten“ und „Einzelabnahmen“ sind nun auch bei der GTÜ möglich. Die Experten der Prüf- und Sachverständigenorganisation geben zudem nützliche Tipps rund um die amtliche Hauptuntersuchung (HU), die Fahrzeugsicherheit sowie Schaden- und Unfallanalyse.
Aus ihrer umfassenden Dienstleistungspalette stellt die GTÜ auf der IAA zahlreiche weitere Highlights vor. Kfz-Betriebe und die Automobilwirtschaft erhalten Informationen beispielsweise über die Fahrzeugbewertung, die Leasingabwicklung und ein erfolgreiches Gebrauchtwagenmanagement. Sachverständige können sich aus erster Hand Fakten über die Leistungen des Technischen Dienstes sowie die Voraussetzungen zum Unterschriftsberechtigten informieren und erhalten einen Einblick in die Produktwelt für zukünftige Begutachtungen nach § 13 EG FGV, § 21 StVZO und §19.2 StVZO. Rund um die amtliche Hauptuntersuchung erläutern Experten mit relevanten Schadensbildern gesetzliche Vorgaben zur Mängeleinstufung. Aber auch über ein erfolgreiches Personalmanagement, um sich attraktiv am Markt zu positionieren, die Chancen von Studierenden-Praxissemestern und -Abschlussarbeiten für eine frühzeitige Mitarbeiterbindung sowie Personalgewinnungsmaßnahmen informieren die Experten der GTÜ auf der IAA in Frankfurt.
Die Fachbesucher-Highlights sind in spannende Thementage mit jeweils vielfältigem Programm gegliedert:
- Montag, 16. September 2019: Sachverständigenleistungen, Schlankes Autohaus
- Dienstag, 17. September 2019: Leistungen des Technischen Dienstes (§§ 21 und 19.2 StVZO)
- Mittwoch, 18. September 2019: HU-Performance-Day
- Donnerstag, 19. September 2019: GTÜ-Partnerschaft
Ort: Frankfurt Marriott Hotel (gleich gegenüber Messe-Haupteingang), 5. OG
unter anderem zu diesen Themen:
- 100 Tage neue Doppelspitze der GTÜ
- „Vollgutachten“ und „Einzelabnahmen“ nach § 21 StVZO
- Zugriff auf Fahrzeug-Systemdaten
- Die GTÜ-Mängelstatistik und der neue GTÜ-Gebrauchtwagenreport