Der am 16. November letzten Jahres von Arbeitsministerin Andrea Nahles vorgelegte Gesetzesentwurf zur Regulierung von Werkverträgen soll den Missbrauch und somit auch die Scheinselbstständigkeit verhindern. Ein Ziel, das seine uneingeschränkte Berechtigung hat. Allerdings würde der Gesetzesentwurf in seiner aktuellen Ausgestaltung die Situation vieler IT- und Engineering-Freelancer verschlechtern. Problem: Das Gesetz berücksichtigt das Arbeiten in hochkomplexen IT- und Engineering-Projekten nicht, erschwert damit die Zusammenarbeit mit Unternehmen und in Folge die erfolgreiche Umsetzung wettbewerbskritischer Projekte. Diese Entwicklung beobachten nicht nur zahlreiche Akteure der Wirtschaft mit Sorge. Für die Besetzung von Projekten mit Spezialkompetenzen ist der flexible Einsatz von freiberuflichen IT-Experten unverzichtbar. „Wir befinden uns in Deutschland aktuell in einer Patt-Situation: Auf der einen Seite verschärft der Digitalisierungsdruck die Nachfrage nach den knappen Experten extrem, auf der anderen Seite erschweren Regulierungsabsichten der Politik den effektiven Einsatz freiberuflicher Spezialisten”, erklärt Daniela Kluge, Bereichsleitung Portal & Projekte bei GULP Information Services.
Kriterien und Arbeitsrealität müssen übereinstimmen
Der Bundesregierung ist anzurechnen, dass die Schärfung der Definition von Selbstständigkeit keine leichte Aufgabe darstellt. Gerade weil sich aber die Formen dieser Beschäftigungsform sehr stark unterscheiden und immer schneller verändern, sollten auch diejenigen befragt und gehört werden, die sich in dieser Arbeitsrealität befinden. Dieser Meinung ist nicht nur der VGSD, der seit kurzem IT-Freelancer zur Praktikabilität des Gesetzesentwurfes befragt. „Seit unserer Berichterstattung über den Gesetzesentwurf haben sich viele IT-Freiberufler bei uns zu Wort gemeldet. Die in den Leserbriefen und in den Foren eingebrachten Meinungen, Kritiken und Bedenken geben unseres Erachtens einen wichtigen Input, der in der Diskussion rund um den Gesetzesentwurf nicht fehlen darf.”, erklärt Daniela Kluge. So schrieben einige Freiberufler folgendes:
„…der Entwurf würde massiv den hochqualifizierten Dienstleistern einer modernen, arbeitsteiligen Wirtschaft schaden und vielen prekär Beschäftigten kaum nutzen…”
„Für mich würde dieses Gesetz ziemlich sicher das Aus als Selbstständiger IT-Administrator/Consultant bedeuten, da ich projektbezogen arbeite…”
„Lohndumping-Werkverträge werden durch dieses Gesetz nicht abgeschafft, sondern manifestiert…”
Die ersten vollständigen Freiberufler-Kommentare sind daher ab heute in der GULP Knowledge Base zu lesen. GULP fordert seine Leser auch weiterhin auf, Meinungen und Hinweise zum Gesetzesentwurf mitzuteilen. Diese werden nach redaktioneller Prüfung veröffentlicht und in die öffentliche Diskussion eingebracht. GULP unterstützt in der Sache die ADESW, Allianz für selbstständige Wissensarbeit sowie den VGSD Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V.