Dabei ist die Industrie verpflichtet, einen Nachweis über die Quelle der einzelnen Bestandteile und deren Verwendung zu führen. Diese chargenorientierte Nachverfolgbarkeit wird beispielsweise über Informationstechnologie wie ERP-Suiten ermöglicht. Hier wird die lückenlose Dokumentation der Herkunft von Vorprodukten wie zum Beispiel Eiern und ihre Verwendung in Fertigprodukten wie etwa Nudeln oder Backwaren geleistet. Schließlich wird auch chargengenau festgehalten, an wen die Herkunftschargen über die Fertigwaren ausgeliefert wurden. Das sieht die EU-Verordnung 178-2002 vor, mit der eine Nachverfolgbarkeit jeweils zum Lieferanten und der weiteren Station in der Wertschöpfungskette verlangt wird.
"Innerhalb der Prozessindustrie sind die Anforderungen an den chargenbezogenen Nachweis von Herkunft, Herstellung und Verwendung in der industriellen Wertschöpfungskette groß. Voraussetzung ist aber, dass die Information schnell genug erfolgt und ein Rückruf auch kurzfristig vorgenommen werden kann", so Bonn. Eine transparente Rückverfolgung auf Chargenebene erfolgt beispielsweise über ERP-Systeme wie die chargenorientierte GUS-OS Suite.
Ohne eine effiziente Unterstützung durch Informationssysteme jedoch ist der Chargen-Herkunfts- und Verwendungsnachweis kaum zu leisten. Inzwischen werden Überprüfungen durch die Aufsichtsbehörden nicht nur auf die Einhaltung von Hygienevorschriften beschränkt, sondern es wird auch begutachtet, inwieweit die Geschäftsprozesse in Produktion, Lagerung und Transport dokumentiert werden. Zwar fordert der Gesetzgeber nicht ausdrücklich die Unterstützung durch IT-Systeme - aber die gesetzlichen Anforderungen lassen sich ohne IT wohl kaum zeitnah noch qualitativ erfüllen.