Sind eindeutige Verursacher auszumachen, ist die Rückverfolgbarkeit einer Ware vom Artikel zu seinen Ausgangsprodukten enorm wichtig, um eindeutig alle Empfänger zu benachrichtigen und das Produkt aus dem aktiven Verkauf zu nehmen. "Bei Lebensmitteln sind Industrie und Handel verpflichtet, innerhalb kürzester Zeit diese Produkte aus dem Handel zu nehmen. Kürzeste Zeit bedeutet wenige Stunden", beschreibt Heinz-Paul Bonn. So sieht es die EU-Verordnung 178-2002 vor, die die Rückverfolgbarkeit jeweils zum Vorgänger und Nachfolger in der Wertschöpfungskette verlangt - also woher die Ausgangsstoffe kommen und wohin das fertige Produkt geliefert wurde. In einer industriellen Produktions- und Lieferkette bieten chargenorientierte Unternehmenslösungen dazu die Möglichkeit, auf Mausklick zu wissen, welches Zwischen- oder Endprodukt wo geliefert und verwendet wurde. Die Experten der Kölner GUS Group kennen diese Herausforderung lange und bieten der Prozessindustrie (Pharma, Food und Chemie sowie Logistik) eine ERP-Suite an, die neben der kompletten Planung und Überwachung der Betriebsprozesse auch solche produktionslogistischen Vorgänge abbildet und eine transparente Rückverfolgung zwischen Lieferant und Endkunde möglich macht.
Allerdings ist die Gastronomie, allen voran Großküchen und Kantinen, die häufig auf Convenience-Kost und vorkonfektionierte Frischwaren zurückgreifen, hier nicht Teil der überwachbaren Kette. "Es sollte EU-weit zu überlegen sein, diese verarbeitenden Bereiche ebenso zu einem Teil der Supply Chain werden zu lassen", so die Anregung von GUS-Chef Bonn.