Die GUS Group passt ihre Lösungen diesen neuen Etikettierungsrichtlinien an. Das ab Herbst geplante GUS-OS ERP Release 3.4 unterstützt die gesetzliche Kennzeichnungspflicht von Allergenen standardmäßig. Eine neue Funktion wird auch die Nährwertberechnung sein, die ebenfalls bei der Deklaration der Artikel erforderlich ist. Dazu müssen die Lebensmittelhersteller für jeden Rohstoff die Hauptnährstoffe (Fette, Kohlenhydrate, Eiweiß) mit den jeweiligen Anteilen hinterlegen. Darüber errechnet das System für jeden Rohstoff die zugehörige Joulezahl/Kalorienzahl. Unter Zuhilfenahme der Rezeptur können diese Werte sowie die Allergenbelastung auch für jedes Fertigprodukt ermittelt werden.
„Wir entwickeln die neuen Funktionen in enger Zusammenarbeit mit Anwendern aus der Food-Industrie“, betont Rolf W. Eckertz, Vorstand Entwicklung der GUS Group. „So erfüllen unsere Lösungen nicht nur die aktuellen Vorschriften des Gesetzgebers, sondern auch die praxisorientierten Anforderungen der Anwender.“ Die Kennzeichnung allergener Stoffe ist auch ein Thema im International Food Standard (IFS). Dazu sagt Eckertz: „Eine Verknüpfung der Rohstoffe mit den Allergenen wird jetzt auch bei einigen unserer Kunden im Rahmen der IFS-Abnahme gefordert. Der Handel erwartet die Deklaration allergener Stoffe von den Herstellern. Mit GUS-OS ERP kommen sie den Forderungen des Handels demnächst schnell und sicher nach.“
Zu den Lebensmitteln und Zutaten, die allergische oder andere Unverträglichkeitsreaktionen auslösen können, gehören:
- glutenhaltiges Getreide (d.h. Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder Hybridstämme davon) sowie daraus hergestellte Erzeugnisse
- Krebstiere und daraus hergestellte Erzeugnisse
- Eier und daraus hergestellte Erzeugnisse
- Fisch und daraus hergestellte Erzeugnisse
- Erdnüsse und daraus hergestellte Erzeugnisse
- Soja und daraus hergestellte Erzeugnisse
- Milch und daraus hergestellte Erzeugnisse (einschließlich Laktose)
- Schalenfrüchte (Mandel, Haselnuss, Walnuss, Kaschunuss, Pecanuss, Paranuss, Pistazie, Macadamianuss und Queenslandnuss sowie daraus hergestellte Erzeugnisse)
- Sellerie und daraus hergestellte Erzeugnisse
- Senf und daraus hergestellte Erzeugnisse
- Schwefeldioxid und Sulfite in einer Konzentration von mehr als 10mg/kg oder 10 mg/l, als SO2 angegeben
Das Verzeichnis der allergenen Stoffe im Anhang IIIa der Änderungsrichtlinie 2003/89/EG wird auf Grundlage der neuesten wissenschaftlichen Untersuchungen regelmäßig überprüft (erste Überprüfung spätestens 25. November 2005) und aktualisiert. Das heißt, nach eingehender Prüfung können Zutaten und andere Stoffe in den Katalog aufgenommen oder auch gestrichen werden.