Die GUTcert veröffentlichte gestern die dritte Version Ihres Leitfadens zum effizienten Energiemanagement (EnMS). In die Überarbeitung sind die kontinuierlichen Erfahrungen aus über 300 in den letzten Jahren von der GUTcert geprüften EnMS und aus der Ausbildung von über 200 Energiemanagern eingeflossen. Ebenfalls wurden die Ergänzungen der im Juni 2011 veröffentlichten ISO 50001:2011 integriert.
In der Vergangenheit wurde der Leitfaden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen der Begrenzung der EEG-Umlage nach §§ 40 ff. EEG (sog. Härtefallregelung) aufgegriffen und als Referenz im Merkblatt II A 1 zur "Darlegung der Voraussetzung nach §41 Abs.1 Nr.4 i.V.m. Abs.2 S.2 Erneuerbare-Energien-Gesetz 2009 für Unternehmen des produzierenden Gewerbes" zitiert.
Die aktuelle Situation zeigt, dass das EnMS nach ISO 50001 immer mehr in den Fokus der politischen Aktivitäten rückt. Im Rahmen der o.g. Härtefallregelung (Besonderen Ausgleichsregelung) wird bereits die ISO 50001 explizit als Zertifizierungsnachweis für die Antragstellung 2012 gefordert. Auch auf dem Deutschen Energiesteuertag am 25. November 2011 in Berlin gab das Bundesfinanzministerium die Eckpunkte zur Nachfolgeregelung des sogenannten Spitzenausgleichs (§ 55 EnergieStG, §10 Strom StG) bekannt. Dieser soll an ein zertifiziertes EnMS nach ISO 50001 und einer jährlichen Energieeinsparung geknüpft werden.
Der Leitfaden in seiner dritten Version dient als Hilfestellung bei der Einführung eines EnMS nach ISO 50001 im Unternehmen. Weiterhin sichert er das Einführen einer Systematik, die einer Zertifizierung des EnMS sicher Stand hält.
Neben dem GUTcert-Leitfaden bietet die GUTcert im Rahmen Ihrer Akademie eine Reihe von Ausbildungsmöglichkeiten zum Thema Energie. U.a. ein eintägiges Seminar zur systematischen Einführung eines EnMS nach ISO 50001 am 10. Februar 2012 in Berlin. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.gut-cert.de.