Ziel dieser Erweiterung der Zielgruppe ist es, das bislang ungenutzte Wissen vieler Fachleute für das Beratungsprogramm verfügbar zu machen. Qualifizierte Mitarbeiter von Stadtwerken beispielsweise konnten sich zuvor nicht als Berater registrieren, jetzt entfällt diese Beschränkung.
Fortbildung im Umfang von 80 Unterrichtseinheiten erforderlich
Kandidaten müssen dem BAFA im Zulassungsantrag folgende Voraussetzungen nachweisen:
- Passende Ausbildung (Hochschulabschluss, Meister oder Techniker) oder eine Zulassung zur Ausstellung von Nichtwohngebäude-Ausweisen nach §21 EnEV
- Mindestens drei Jahre Berufserfahrung in einem geeigneten Bereich, z.B. als Planungsingenieur
- Eine geeignete Haftpflichtversicherung
- Fortbildungen im Umfang von 80 Unterrichtseinheiten aus den letzten fünf Jahren, 16 UE davon dürfen maximal zwei Jahre zurückliegen
Ausführlichere Informationen zur Anrechnung unserer Kurse finden Sie im Bereich „BAFA-Anerkennung“ auf unserer Akademie-Website.
Übrigens: Für die Schulung zum Energieauditor nach EN 16247 & ISO 50002 haben wir aufgrund der starken Nachfrage ab sofort neue Termine im Angebot!
- 12.03. – 16.03.
- 28.05. – 01.06.