Was wird gefördert? Was beinhaltet ein Transformationskonzept?
Gefördert werden sollen dabei die Kosten, die durch die ggf. beauftragten Beratungsorganisationen beim Erstellen der Bilanzen und Transformationskonzepte und der Verifizierung der Treibhausgasbilanzen durch Prüfungsgesellschaften wie bspw. die GUTcert entstehen. Weiterhin sollen auch die anfallenden Kosten für erforderliche Messungen, Datenerhebungen und Datenbeschaffungen und weitere im Zusammenhang mit dem Transformationskonzept entstehenden Kosten gefördert werden.
Ansprüche an das Transformationskonzept und die Antragsstellung
Der IST-Zustand muss dem tatsächlichen aktuellen Zustand des Unternehmens entsprechen. Die Treibhausgasbilanz darf daher maximal aus den beiden vorherigen Jahren stammen oder kann neu erstellt werden. Bei der Treibhausgasbilanzierung sind die nach GHG-Protocol definierten Scopes 1 und 2 Pflicht, Scope 3 ist freiwillig. Grundlage für die Treibhausgasbilanz soll dabei der GHG-Protocol Corporate Standard oder die ISO 14064-1 sein.
Welche Chancen bietet die Förderung des BMWi einem Unternehmen?
Wie viel Treibhausgase (THG) verursacht die Organisation oder das Unternehmen? Werden Sie Ihren eigenen Ansprüchen an den Klimaschutz gerecht? Wie könnte Ihr Unternehmen klimaneutral werden? Wo kann das Unternehmen die Effizienz erhöhen und damit Kosten senken?
Auf all diese Fragen kann beim Entwickeln eines Transformationskonzepts eine Antwort gefunden werden.
Für Unternehmen, die sich der Problematik des Klimawandels und dessen Folgen bewusst sind, für die aber alle Maßnahmen bisher einen zu großen finanziellen Aufwand bedeuteten, bietet die Förderung eine einmalige Chance: Sie unterstützt Unternehmen dabei, sich aktiv am Schutz des Klimas zu beteiligen und proaktiv den Wünschen und Erwartungen von Kunden, Geschäftspartnern und Investoren an die Tätigkeiten der Organisation zu begegnen.
Es wird deutlich, in welchen Bereichen hinsichtlich der THG-Emissionen die Effizienz gesteigert werden kann und welche Möglichkeiten es gibt, um für den Klimaschutz aktiv zu werden. Zudem werden Unternehmen bei der Entwicklung von Reduktions- und Effizienzsteigerungsmaßnahmen unterstützt.
Als Folge der Dringlichkeit bei der Bekämpfung des Klimawandels werden derzeit auf internationaler und nationaler Ebene diverse Rechtsvorschriften geschaffen und Initiativen gegründet, um die THG-Emissionen stärker zu reduzieren. Darunter fallen zum Beispiel das novellierte Klimaschutzgesetz oder der von der EUKommission vorgeschlagene Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM), der Importe aus Ländern ohne CO2-Bepreisung mit dem Erwerb von Emissionszertifikaten verknüpft.
Gleichermaßen sind nachhaltige Unternehmensziele immer häufiger Voraussetzung für Investitionen von verschiedensten Finanzinstitutionen und für die Aufnahme in Aktienindizes.
Ein Ausschnitt aus den verschiedenen Bereichen:
Deutschland
• BEHG
• Lieferkettengesetz
• Kreislaufwirtschaftsgesetz
• Klimaschutzgesetz
Europa
• EU-ETS
• Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)
• Taxonomie
Internationale Regelungen
• Pariser Abkommen
• Sustainable Development Goals
• UN Global Compact
Wissenschaft & NGOs
• Science Based Targets Initative (SBTi)
• Carbon Disclosure Project (CDP)
• IPCC Reports
Finanzinstitute
• JP Morgan
• Dow Jones
• Goldman Sachs
• Deutsche Bank
Durch die Entwicklung eines Transformationskonzepts, kann sich ein Unternehmen offensiv auf den politischen Trend vorbereiten und so Risiken minimieren.
Wie läuft die Entwicklung eines Transformationskonzepts ab, was sind die Anforderungen?
Das Transformationskonzept muss nach aktuellen Angaben spätestens 12 Monate nach Antragsstellung fertiggestellt werden (Ausnahmen bei Verzögerung möglich). Der Prozess besteht grob aus 6 Schritten:
1. Antrag Stellen
2. IST-Zustand ermitteln: Erstellung einer Treibhausgasbilanz
3. Verifizierung der Treibhausgasbilanz
4. Reduktionsziele ermitteln und festlegen
5. Reduktionsmaßnahmenplan entwerfen
6. Transformationskonzept einreichen
Die gesetzten Reduktionsziele (SOLL-Zustand) müssen laut dem Förderprogramm eine Senkung der Treibhausgasemissionen um mindestens 30% beinhalten. Das Förderprogramm ist ab dem 01.11.2021 in Kraft getreten. Förderanträge können über das easy-online-Portal eingereicht werden.
Welche Grundlagen gibt es zur Entwicklung eines Transformationskonzepts?
Generell gibt es keine Rahmenbedingungen, nach denen sich die Reduktionsmaßnahmen und -ziele richten müssen. Im GHG-Protocol Corporate Standard und der ISO 14064-1 sind lediglich optionale Konzepte gegeben, um einen Reduktionsplan zu entwickeln und die erreichten Treibhausgasreduktionen zu quantifizieren. Ganzheitlichere sog. Klimastrategien oder Klimamanagementsysteme werden derzeit auch schon angeboten, oder befinden sich in der Entwicklung. Dazu gibt es verschiedene Standards und Initiativen.
ISO 14068
Diese ISO-Norm, die sich derzeit noch in der Entwicklung findet, soll eine international anerkannte Grundlage und die Anforderungen definieren, damit sich Unternehmen "klimaneutral" ("carbon neutral") nennen können. Dazu soll ein ganzheitliches Managementsystem im Unternehmen etabliert werden um die Treibhausgasemissionen des betreffenden Unternehmens Richtung Klimaneutralität zu entwickeln. Die Veröffentlichung ist für 2022 angesetzt. Voraussichtlich wird der Einsatz von Kompensationszertifikaten zum Ausgleich unvermeidbarer Emissionen zum Erreichen der Klimaneutralität gefordert.
PAS 2060
Der PAS 2060 der British Standard Institution (BSI) ist derzeit der einzige international anerkannte Standard, um ein Klimamanagement zu etablieren, mit dem Ziel der "carbon neutrality". Die Anforderungen gerade hinsichtlich des Miteinbezugs von Scope 3 sind sehr hoch, jedoch können Reduktionsziele hinsichtlich der absoluten Menge und zeitlichen Vorgaben selbst gesetzt werden. Auch in diesem Standard müssen unvermeidbare Emissionen durch Kompensationszertifikate ausgeglichen werden, die Anforderungen an diese werden ebenfalls in dem Standard definiert.
Science Based Targets Initiative (SBTi)
Die SBTi ist ein Gemeinschaftsprojekt des CDP, des UN Global Compact, dem World Resources Institute (WRI) und des WWF. Erklärtes Ziel der Organisation ist es, alle Unternehmen weltweit auf den 1,5 °C Pfad zu bringen. Dazu hat die SBTi eigene Standards entwickelt, mit denen Unternehmen eigene sog. wissenschaftsbasierte Reduktionsziele entwickeln. Diese Ziele können durch die Organisation verifiziert werden, um Teil des Netzwerks der SBTi zu werden. Von der SBTi wird keine Kompensation von restlichen Emissionen verpflichtend gefordert, der Fokus liegt auf der Umsetzung von Reduktionsmaßnahmen. Lediglich in dem im Oktober 2021 veröffentlichten Net-Zero Standard wird gefordert, spätestens 2050 die unvermeidbaren Emissionen durch Kompensationsmaßnahmen auszugleichen.
Mehr erfahren beim GUTcert Innovationstag Zertifizierung
In einem Workshop zu Transformationskonzepten erfahren die Teilnehmenden die Rahmenbedingungen aus Sicht eines Unternehmens und der Zertifizierungsstelle. Dazu wird ein prüffähiges Musterkonzept vorgestellt.