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„Der Weg zum Spitzenausgleich“ – wie Unternehmen systematisch die neuen Anforderungen umsetzen können

Unternehmen, die den Spitzenausgleich beantragen möchten, müssen ab sofort nachweisen, dass Sie effizient mit Energie umgehen. Die GUTcert bietet praxiserprobte Arbeitshilfen, um den neuen Anforderungen systematisch zu begegnen.

(PresseBox) (Berlin, )
Steuerentlastungen im Rahmen des „Spitzenausgleichs“ werden ab dem 01.01.2013 für Unternehmen des produzierenden Gewerbes nur gewährt, wenn sie ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS vorweisen können. Kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition können statt eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 wahlweise auf Alternative Systeme zurückgreifen. Neben der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen und den damit verbundenen Steuererleichterungen besteht der Mehrwert für Unternehmen vor allem in der Steigerung der Energieeffizienz und der damit einhergehenden Kostensenkung.
Die für das Umsetzen der neuen Gesetzesanforderungen erforderliche Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) liegt bereits seit Juni 2013 im Entwurf vor und wird in Kürze durch das Kabinett beschlossen. Bei vielen Unternehmen herrscht aber noch eine gewisse Unsicherheit, wie sie die neuen Anforderungen umsetzen sollen. Um Unternehmen bei dieser Aufgabe zu unterstützen, hat die GUTcert ergänzend zu dem „Leitfaden zum effizienten Energiemanagementsystem nach ISO 50001“, ein Erfassungstool für Energiedaten veröffentlicht. Anwender haben hierbei die Möglichkeit, über eine programmierte Excel-Tabelle Energiegrunddaten systematisch zu erfassen. Das Tool soll beim Aufbau eines EnMS (ISO 50001) unterstützen und kann zur Nachweisführung im Rahmen der SpaEfV auch für Alternative Systeme nach § 3 SpaEfV verwendet werden.
Weitere Hilfestellungen erhalten Sie auf unserem „5. Erfahrungsaustausch zum Energiemanagement (ISO 50001, Besondere Ausgleichsregelung, Spitzenausgleich und Alternative Systeme)“ am 12.09.2013 in Berlin. Hier werden. neben den Neuentwicklungen zur „Besonderen Ausgleichsregelung“ dieses Jahr insbesondere die Regelungen zur Antragstellung und der Testierung bei der Nachweisführung zum Spitzenausgleich im Vordergrund stehen. Verantwortliche erhalten auf diesem Weg Informationen für die Umsetzung im eigenen Unternehmen. Praxisbeispiele von Unternehmen veranschaulichen dabei konkrete Handlungsansätze. Im Dialog mit den Experten von der Zollverwaltung, BAFA, Becker Büttner Held werden Erfahrungen und Lösungswege dargestellt: Tauschen Sie sich aus und rüsten Sie sich gezielt für die neuen Anforderungen des Spitzenausgleichs an Ihr Unternehmen.

Mehr zu dieser Veranstaltung und dem Weiterbildungsangebot (Energiemanager/-beauftragter/-auditor) der GUTcert Akademie finden Sie unter:
http://www.gut-cert.de/energiemanagement-seminar00.html
Den Leitfaden finden Sie unter:
http://www.gut-cert.de/info-energiemanagement0.html
Das Erfassungstool unter:
http://www.gut-cert.de/info-energiemanagement00.html

Weitere Dienstleistungen, wie Testierung des Alternativen Systems und Energieaudits nach EN 16247-1 oder EnMS nach ISO 50001 finden Sie unter:
http://www.gut-cert.de/dienstleistungen.html

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GUTcert GmbH

Die Zertifizierung von Integrierten Managementsystemen mit den Schwerpunkten Qualitäts-management, Umweltmanagement, Arbeitssicherheit sowie Energiemanagement ist das Hauptgeschäft der GUTcert. Weitere Kernkompetenzen der GUTcert sind die Verifizierung von Treibhausgasemissionen nach anerkannten Standards sowie die Zertifizierung der Nachhaltigkeitsanforderungen für Biomasse. Als Mitglied der AFNOR Gruppe bietet die GUTcert ihre Zertifizierungsdienstleistungen im internationalen Netzwerk an, welches weltweit 28 Niederlassungen umfasst und mit 1.500 Auditoren Kunden in über 90 Ländern betreut.

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