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EDL-G: BAFA-Merkblatt zum Energiedienstleistungsgesetz veröffentlicht

Die Konkretisierung des novellierten § 8 EDL-G ist abgeschlossen: Das „Merkblatt für Energieaudits“ wurde am 13. Mai 2015 veröffentlicht.

(PresseBox) (Berlin, )
Das BAFA präzisiert und klärt in seinem Merkblatt verschiedene Punkte des ersten Entwurfs. So werden z.B. der Unternehmensbegriff und der Begriff des Hoheitsbetriebes im Hinblick auf öffentliche Unternehmen weiter ausdifferenziert. Ergänzt wurde u.a. auch die Ermittlung des „Nicht-KMU-Status“, die Besonderheiten im Gebäude- und Transportbereich, die allgemeinen Anforderungen beim Durchführen eines Energieaudits und das Multi-Site-Verfahren nach EN 16247-1.

Weiterhin müssen Energieaudits nach EN 16247-1 bis zum 05. Dezember 2015 vollumfänglich umgesetzt werden, während EMAS und ISO 50001 erst am 31. Dezember 2016 komplett implementiert sein müssen.

Im Rahmen der Einführungsphase für Managementsysteme müssen die Unternehmen bis zum 05. Dezember 2015 die energetische Bewertung des Energieverbrauchs gemäß 4.4.3 a) der ISO 50001 durchführen und eine Geschäftsführererklärung über die Einführung des Managementsystems vorlegen können.

Weiterhin werden Unternehmen, die sich für ein Managementsystem entscheiden, explizit aufgefordert, frühzeitig mit einer Zertifizierungsgesellschaft in Kontakt zu treten, um das Audit effektiv vorzubereiten und so den Auditaufwand und damit die Kosten so gering wie möglich zu halten.

Durch ein Voraudit im Rahmen der Zertifizierung können Sie Unsicherheiten bezüglich der Dokumentation und der Umsetzung relevanter Verfahren abbauen und Schwachstellen identifizieren. Dadurch wird die Organisation in die Lage versetzt, eventuell kritische Punkte vor dem Zertifizierungsaudit zu verbessern. Auch kann im Rahmen des Voraudits sichergestellt werden, dass das Unternehmen die Mindestanforderungen in der Einführungsphase zum EnMS (u.a. Normenpunkt 4.4.3 a der ISO 50001) erfüllt und es können Schwerpunkte für die Planung des Zertifizierungsverfahrens gesetzt werden. Ein erfolgreich durchgeführtes Voraudit reduziert zudem in der Regel den internen Aufwand für die anschließende Zertifizierung.

Die GUTcert Akademie bietet dazu am 16. Juni 2015 in Nürnberg (dieser Termin findet in Kooperation mit dem Energiecampus Nürnberg statt) und am 14. Juli 2015 in Berlin die Veranstaltung „Energieauditpflicht durch das EDL-G – Was ist zu tun? ISO 50001 versus EN 16247“. Schwerpunkte des Seminars sind die Themenfelder Nicht-KMU-Status, Energieaudits nach EN 16247-1, Einführungsphase ISO 50001 4.4.3a sowie Handlungsempfehlungen für unterschiedliche Unternehmenstypen und Szenarien.

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Energieauditpflicht durch das EDL-G – Was ist zu tun? ISO 50001 versus EN 16247

GUTcert GmbH

Die Zertifizierung von Integrierten Managementsystemen mit den Schwerpunkten Qualitätsmanagement, Umweltmanagement, Arbeitssicherheit sowie Energiemanagement ist das Hauptgeschäft der GUTcert. Weitere Kernkompetenzen der GUTcert sind die Verifizierung von Treibhausgasemissionen nach anerkannten Standards sowie die Zertifizierung der Nachhaltigkeitsanforderungen für Biomasse. Als Mitglied der AFNOR Gruppe bietet die GUTcert ihre Zertifizierungsdienstleistungen im internationalen Netzwerk an, welches weltweit 28 Niederlassungen umfasst und mit 1.500 Auditoren und 20.000 Experten Kunden in über 90 Ländern betreut.

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