Es gibt jedoch eine Möglichkeit der Fristverlängerung: Hotels, die sich für das Einführen eines Energiemanagementsystems (EnMS) nach ISO 50001 entscheiden, kommen in den Genuss einer verlängerten Umsetzungsphase. Bis zum 31. Dezember 2016 muss in diesem Fall das betroffene Unternehmen ein zertifiziertes EnMS nachweisen.
Wer ist betroffen und mit welchen Kosten ist zu rechnen?
Diese und andere Fragen beantworten am 17.06.2016 Rechtsexperten und Fachreferenten der GUTcert in der Infoveranstaltung „Energieauditpflicht durch das EDL-G – Lösungen für die Hotelbranche“: Teilnehmer erfahren an einem Tag u.a., was sich hinter dem Begriff „rechtliche Einheit“ verbirgt, welche Unternehmen nach EU-Definition als Nicht-KMU gelten und wie die Kosten-Nutzen-Relation aussieht.
Der fundierte Überblick hilft, die wirtschaftlich richtige Entscheidung zu treffen. Außerdem gibt die Veranstaltung Informationen zum Thema Energiemanagement und den finanziellen, ökologischen und gesellschaftsrelevanten Vorteilen eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001.
Weitere Details und die Möglichkeit zur Buchung finden Sie auf der Webseite der GUTcert Akademie unter „Energieauditpflicht durch das EDL-G – Lösungen für die Hotelbranche“.