Viele Betreiber nutzten im Jahr 2014 die Gelegenheit, Erdgas betriebene BHKWs auf Biomethan umzustellen, um noch möglichst unter die Vergütungsbedingungen des EEG 2012 zu fallen. Dabei musste jedoch berücksichtigt werden, welche Biogasaufbereitungsanlage das entsprechende Biomethan liefert oder unter welchen Umständen die parallele Abschaltung eines äquivalenten Biomethan-BHKW (Stilllegungsnachweis) nötig wird. Zudem ist der Inbetriebnahme-Begriff im EEG 2014 geändert worden, allerdings wurden andere, seit Jahren strittige Definitionen nicht angepasst.
Wie sich Anlagenbetreiber auf die neuen Rahmenbedingungen eingestellt haben und welche Praxiserfahrungen gemacht wurden, ist sicherlich recht unterschiedlich, da das EEG 2014 (gerade für Nicht-Juristen) viele Unklarheiten und ggf. Interpretationsspielraum lässt. Die GUTcert möchte diese Erfahrungen sammeln, bewerten und mit Ihnen austauschen.
Wo ist der Bestandschutz aufrechterhalten worden und an welchen Stellen wurde dieser entgegen den Versprechungen nicht eingehalten? Wie verhält es sich mit der Höchstbemessungsleistung für Bestandsanlagen?
Diese und weit mehr Fragen können am 17.04.2015 auf dem jährlich stattfindenden „Erfahrungsaustausch EEG – Gutachten“ gestellt und diskutiert werden. Ein ausgewählter Referentenkreis bietet die Gelegenheit, Antworten auf wichtige Fragen zu erhalten, aktuelle Entwicklungen zu beleuchten und aus den Erfahrungen anderer Anlagenbetreiber zu lernen. Wie bereits im letzten Jahr wird die Clearingstelle EEG, der Fachverband Biogas, ein Umweltgutachter und als Netzbetreiber die Avacon AG vertreten sein. Besonders erwähnenswert ist die Teilnahme der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Herrn Maslaton als Referenten. Der renommierte Jurist und Experte zum Thema Erneuerbare Energien wird mit seinem Vortrag juristische Auslegungshilfen liefern. Im Anschluss ist genügend Zeit eingeplant, um auf Ihre speziellen Fragen einzugehen und rege zu diskutieren.