Der erste Entwurf der deutschen Umsetzung des Artikels 8 der EED ist nun veröffentlicht. Danach sind alle Nicht-KMU verpflichtet, Energieaudits nach EN 16247 zu absolvieren, die von qualifizierten Fachexperten abgenommen werden müssen. Die Energieaudits müssen bis zum 05. Dezember 2015 durchgeführt und mindestens alle vier Jahre nach dem vorangegangenen Energieaudit wiederholt werden. Alternativ zur EN 16247 werden auch zertifizierte Energiemanagementsysteme nach ISO 50001 oder Umweltmanagementsysteme nach EMAS anerkannt.
Diese Regelungen gelten nicht nur für das produzierende Gewerbe: Handel, Banken, Tourismus, Versicherungen, private Krankenhäuser und alle anderen nicht-produzierenden Unternehmen sind betroffen!
International agierende Unternehmen mit mehreren Standorten in verschiedenen Ländern der EU können in jedem EU Land ein der nationalen Gesetzgebung folgendes Audit nach EN 16047 absolvieren, voraussichtlich einfacher wird dagegen das Einrichten eines gemeinsamen Managementsystems nach ISO 50001, das in einer internationalen Matrix zertifiziert werden kann. Für diese Unternehmen ist solche ein EU-weites Matrixverfahren zur ISO 50001 wahrscheinlich die beste, kostengünstigste und effizienteste Lösung zur Erfüllung der Forderungen der EU Richtlinie.
Um betroffene Unternehmen bestmöglich auf die kommenden Anforderungen vorzubereitenden, bietet die GUTcert Akademie verschiedene Kurse an, die alle immer am neuesten Wissensstand orientiert sind:
Energieeffizienz-Berater nach EN 16247 (GUTcert)
Informationstag zur EU-Energieeffizienzrichtlinie und zum Spitzenausgleich nach SpaEfV
Energiebeauftragter/Energieauditor nach ISO 50001 (GUTcert)
Gerne beantworten wir Ihre Fragen zum Thema und unterbreiten Ihnen ein individuelles Angebot.