Seit April 2019 können kontinuierlich Anträge für geplante Energieeffizienzprojekte beim Projektträger VDI/VDE-IT gestellt werden. Vorgesehen sind mehrere Wettbewerbsrunden pro Jahr mit entsprechenden Stichtagen. Die 11. Wettbewerbsrunde ist bereits gestartet und läuft bis zum 15. September 2021. Sollte das zur Verfügung stehende Budget von 7 Millionen Euro frühzeitig ausgeschöpft sein, wird die Runde vorzeitig geschlossen.
Was wird gefördert?
Antragsteller können selbst entscheiden, durch welche Maßnahme die Energieeffizienz verbessert wird, um neue Einsparpotentiale zu erschließen. Der Förderwettbewerb für intensive Maßnahmen ist akteurs-, sektor- und technologieoffen und fördert neue hocheffiziente Technologien und erneuerbaren Energien zur Bereitstellung von Prozesswärme.
Dabei beträgt die Mindestnutzungsdauer drei Jahre und die energiekostenbezogene Amortisationszeit (ohne Förderung) darf vier Jahre nicht unterschreiten. Die Förderquote ist individuell festlegbar bis max. 50% der Investionsmehr- und Nebenkosten, bei einer maximalen Förderung von bis zu 5 Mio. Euro pro Vorhaben je Wettbewerbsrunde.
Wie Einsparpotentiale erschlossen werden oder durch welche Maßnahmen die Effizienz verbessert wird liegt beim Antragsteller. Hauptziel ist jedoch: Energie- bzw. CO2-Einsparungen zu generieren.
Wer kann am Wettbewerb teilnehmen?
Förderanträge können von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, eigenständiger kommunaler Unternehmen, Freiberuflern (unter bestimmten Auflagen) und Contractoren gestellt werden, denn generell werden alle wirtschaftlich tätigen Unternehmen mit Sitz in Deutschland gefördert: vom Familienunternehmen bis hin zum großen Industrieunternehmen.
Wie wird entschieden?
Der Förderwettbewerb funktioniert wie ein klassisches Förderprogramm, ergänzt um eine wettbewerbliche Komponente. Hierbei orientiert sich die Förderentscheidung an der sogenannten Fördereffizienz, einer Art Verhältnis zwischen der beantragten Fördersumme und der zu erwarteten CO2-Einsparung (= "Förder-Euro" pro erreichter CO2-Einsparung pro Jahr).
Antragsverfahren
Um eine vereinheitlichte Darstellung zu erzielen, muss zusammen mit dem Antrag ein Einsparkonzept vorgelegt werden. Inhalte dieses Konzepts sind beispielweise die Projektbeschreibung, einschließlich fachlicher, qualitativer und quantitativer Beschreibung der Ausgangssituation, geplante Investitionen und die erwartete Endenergieeinsparung pro Jahr u.ä.
Da das Einsparkonzept das zentrale Antragsdokument ist, muss dies durch eine BAFA-gelistete Energieberatung für das Fördermodul 1 "Energieaudit DIN EN 16247"erstellt werden. Unternehmen, die nach DIN ISO 50001 oder EMAS-Verordnung zertifiziert/validiert sind, können das Einsparkonzept alternativ durch den jeweiligen Managementbeauftragten erstellen lassen.
Alle weiteren Informationen und das Anmeldeportal finden sich auf der Homepage des BMWi.