Der derzeit einzige Standard, an dem sich Unternehmen orientieren können, ist der britische Standard BSI PAS 2060. International befindet sich die Norm ISO 14068 zur Regelung der Anforderungen an Klimaneutralität von Unternehmen weiterhin in Entwicklung. Ein Abschluss des Normungsvorhabens ist für Ende 2023 angesetzt.
Was sind die Grundlagen der Gerichtsurteile?
Bislang beziehen sich die Gerichtsentscheide durchweg auf die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der „Klimaneutralitäts“-Behauptungen. Bei den Klagenden handelt es sich in der Regel um Marktbegleiter oder Umweltorganisationen. Bilanzgrenzen oder konkrete Anforderungen sind aktuell noch kein Bestandteil der Klagen, da keine einheitlich anerkannten Regelungen vorliegen.
Worauf sollte bei einer belastbaren Klimaneutralitätsaussage geachtet werden?
Möchte ein Unternehmen mit einer solchen Aussage werben, sollte immer klar sein, auf welches Objekt bzw. Systemgrenzen (Unternehmen, Produkt, …) sich diese Aussage bezieht. Bei Klagen wurde schon unterschiedlich entschieden, je nachdem, ob das „Klimaneutralitäts“-Siegel in das Firmenlogo integriert oder separat auf dem Produkt abgebildet wurde.
Zudem sollte auch die Wahl der Bilanzgrenzen nachvollziehbar und transparent dargestellt werden. Gerade mit Blick auf vor- und nachgelagerte Emissionen, sog. Scope 3 Emissionen, sollte eindeutig kommuniziert werden. Zudem empfiehlt die GUTcert auch größtmögliche Transparenz bezüglich etwaiger Emissionsreduktions- und Kompensationsmaßnahmen und der genauen Kompensationsprojekte.