Zum Schutz der Gewässer vor nachteiliger Veränderung ihrer Eigenschaften müssen Betreiber etwaiger Anlagen für die Dichtheit ihrer Anlage und Funktionsfähigkeit der zugehörigen Sicherheitseinrichtungen sorgen und eigenständig überwachen. Darüber hinaus hat er den ordnungsgemäßen Zustand der Anlage von Sachverständigen nach AwSV prüfen zu lassen. Vor Inbetriebnahme bzw. bei wesentlicher Änderung, wiederkehrend (i.d.R.) alle 5 Jahre oder bei Stilllegung von Anlagen werden solche Sachverständigen-Prüfungen von den Wasserbehörden gefordert.
Ansprechpartner
Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema, benötigen Sie eine Prüfung nach AwSV und wünschen sich ein Angebot? Wenden Sie sich gerne an Patrick Bastian.