Dies betrifft u.a. die Frage nach der Umsetzbarkeit in der Kürze der Zeit: Zwar sieht das Gesetz für Unternehmen, die sich für ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 entscheiden, eine Einführungsphase bis 2016 vor, für alle anderen jedoch bleibt der 05. Dezember 2015 als Stichtag bestehen.
Und kann der Markt bis zu 100.000 betroffene Unternehmen überhaupt bedienen? Wenn ja, welche Auswirkungen hätte dies auf die Qualität der angebotenen Leistung? Viele betroffene Unternehmen, vor allem aus dem Dienstleistungsbereich, befassen sich erstmalig mit dem Thema Energieeffizienz. Die unklaren Anforderungen und die beträchtliche Preisspanne der Angebote sorgen dabei für Zweifel und beeinträchtigen die Entscheidungsfindung.
Daher wird unser Referent, Herr Benduhn vom BAFA, Referat für Energieberatung Mittelstand / Energieaudits, in seinem Vortrag auf weitere Ausgestaltung und konkretes Umsetzen der Anforderungen des § 8 EDL-G eingehen. Zudem werden Fragen zum Thema Stichtag 05. Dezember 2015, Kontrollintensität und Anforderungen an ein Energieaudit angesprochen und geklärt. Über juristische Streitfragen, z.B. Abgrenzung hoheitlicher Betriebe bei kommunalen Unternehmen, wird Herr Liebheit von Becker Büttner Held (BBH) referieren und offene Fragen beantworten.
Herr Krakowka, Unterabteilungsleiter u.a. für die BesAR beim BAFA, erörtert den diesbezüglichen aktuellen Stand und die Entwicklung im Antragsjahr und geht auf Änderungen und Auslegungsfragen ein. Frau Doll vom Referat Klimaschutz und Internationale Umweltschutzpolitik, Energiebesteuerung im BMWi erläutert die Entwicklungen bei der SpaEfV, ergänzt und verdeutlicht durch Herrn Mehlkopf vom Hauptzollamt, der das SpaEfV-Verfahren aus Sicht der Hauptzollämter beleuchtet.
Haben Sie schon im Vorfeld der Veranstaltung Fragen zum Thema EDL-G-Anforderungen bis 05. Dezember 2015, SpaEfV oder BesAR, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.