Sowohl die EU-Kommission als auch die deutsche Legislative verwenden den Begriff synonym mit Treibhausgasneutralität oder Carbon Neutrality. Daher ist auch bei Produkt- oder Unternehmensdeklarationen häufig nicht klar, was genau im Zusammenhang mit Klimaneutralität gemeint ist.
Insgesamt ist der Begriff Klimaneutralität aktuell weder rechtlich geschützt noch eindeutig definiert. Vielmehr umfasst er verschiedene Konzepte und Begriffe, die in ihren Inhalten und Abgrenzungen mitunter stark variieren.
Aktuelle Arbeiten an der ISO 14068
Um ein international einheitliches Verständnis zum Konzept „Klimaneutralität“ zu schaffen, wurde 2019 das Normungsvorhaben zur ISO 14068 mit dem Titel „Greenhouse gas management and climate change management and related activities – Carbon neutrality“ initiiert.
Der Normentwurf umfasst sowohl Kriterien für
- Quantifizierung
- Reduzierung und
- Ausgleich von THG-Emissionen und die entsprechende
- Kommunikation
- Organisationen
- Produkte und
- Veranstaltungen
Zudem werden Anforderungen an die folgenden Themen und Konzepte definiert:
- Klimaneutralitätsmanagementplan
- Definition „unvermeidbare Emissionen“
- Bilanzgrenzen
- Identifizierung und Kompensation „unvermeidbarer“ THG
Weitere Informationen finden Sie im DIN-Artikel, den das Team Carbon Economy der GUTcert im Rahmen des DIN-Normenausschuss Grundlagen des Umweltschutzes (NAGUS) verfasst hat und der hier zum Download zur Verfügung steht.