Auch der Gesetzgeber hat nun die Vorgaben verschärft. Das kürzlich verabschiedete IT-Sicherheitsgesetz fordert von Betreibern sogenannter „kritischer Infrastrukturen“ angemessene Vorkehrungen zum Schutz ihrer IT-Systeme. Zu diesen kritischen Infrastrukturen gehören auch Einrichtungen aus folgenden Sektoren:
- Energie
- Informationstechnik und Telekommunikation
- Transport und Verkehr
- Gesundheit
- Wasser
- Ernährung
- Finanz- und Versicherungswesen
Die GUTcert – Akademie bietet zu diesem Themenkomplex am 07.12.2015 ein neues eintägiges Seminar an (https://www.gut-cert.de/...). Die Teilnehmer werden umfassend über die zukünftigen Anforderungen an die Informations- und Kommunikationssysteme (IKT) von Energieversorgern informiert. Es werden rechtliche Grundlagen aus dem IT-Sicherheitsgesetz thematisiert und eine Einführung in die ISO 27001 gegeben.
Ein Vertreter der GUTcert wird die Sichtweise der Zertifizierungsstelle erläutern, auch vor dem Hintergrund der Integration bereits bestehender Managementsysteme, wie ISO 9001 oder ISO 50001.
Wir empfehlen zunächst zu prüfen, ob Ihr Unternehmen zu den aufgeführten Sektoren gehört und von der Gesetzesänderung betroffen ist. In diesem Fall bietet das Seminar der GUTcert-Akademie einen hervorragenden Einstieg in die Thematik.
Für Rückfragen zum Seminar stehen Ihnen unsere Ansprechpartner in der Akademie unter akademie@gut-cert.de zur Verfügung, Fachfragen zum Thema IT-Sicherheit beantwortet Ihnen Herr Andreas Lemke, 030 2332031 – 41, andreas.lemke@gut-cert.de