Auf dieser Basis hat der Systemgeber ISCC ein System-Update veröffentlicht und seine Systemgrundlagen novelliert. Die wichtigsten Änderungen umfassen folgenden Punkte:
- Alle Audits (Erst- und Rezertifizierungen sowie Überwachungsaudits) müssen ab dem 1. Juli 2021 nach den Vorgaben der RED II durchgeführt werden.
- Wirtschaftsbeteiligte, die vor dem 1. Juli 2021 nach RED I auditiert wurden, benötigen keine sofortige Rezertifizierung. Trotzdem müssen alle Wirtschaftsbeteiligten ab dem 1. Juli 2021 die Nachhaltigkeitskriterien und Treibhausgasminderungsziele der RED II umsetzen.
- Die Anerkennung der Systemgeber durch die EC steht noch aus. Deshalb kann es unter Umständen zu weiteren kurzfristigen Änderungen und Vorgaben von Seiten der EC und der Systemgeber kommen.
- Alle Materialien, die vor dem 1. Juli gemäß RED I zertifiziert wurden, werden im ersten Jahr übergangsweise auch als nachhaltig unter der RED II anerkannt.
- Ab dem 1. Juli 2021 müssen neue Nachhaltigkeits- und Selbsterklärungen entlang der Lieferkette verwendet werden, die den Vorgaben der RED II entsprechen. ISCC wird in Kürze ein Update der bestehenden Vorlagen veröffentlichen.
Neben den generell gültigen Rahmenbedingungen hat der Systemgeber ISCC einige spezifische Prozessveränderungen vorgenommen, um die RED II-Konformität ab dem 1. Juli 2021 zu gewährleisten:
- Die RED II-Anforderungen werden aktuell in das bestehende APS-Tool integriert. Übergangsweise muss allerdings eine zusätzliche Checkliste im Audit ausgefüllt werden bis die Änderungen vollumfänglich in APS abgebildet sind. Die Veröffentlichung steht noch aus.
- In Kürze wird eine neue ISCC Zertifikatsvorlage veröffentlicht, die die RED II-Konformität abbildet und ab dem 1. Juli 2021 Verwendung finden wird.