In seinem Vortrag zur Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) stellte Herr Krakowka vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), die bisherigen Erfahrungen seines Amtes mit dem EEG 2014 dar und ging dann auf die Neuerungen für 2016 ein, wie beispielsweise die zukünftige vorgesehene Berechnung der durchschnittlichen Stromkosten. Von der Warte der Wirtschaftsprüfer beleuchteten die Herren Denk und Radtke von PricewaterhouseCoopers das Antragsverfahren.
Herr Benduhn vom BAFA erläuterte im Themenblock zum Energiedienstleistungsgesetz die aktuell gültige Ausgestaltung des § 8 EDL-G und deren Umsetzung durch das BAFA. In der anschließenden Diskussion wurde klar ersichtlich, wie groß die Unsicherheit bezüglich der Anforderungen ist und vor welch große Herausforderung der Stichtag 5. Dezember 2015 die Unternehmen stellt. Herr Liebheit von Becker Büttner Held (BBH) griff in seinem Vortrag die Bußgeldproblematik gem. § 12 EDL-G auf. Aus juristischer Sicht ist ein im Rahmen der BAFA-Stichprobenkontrolle erfolgter negativer Prüfungsbescheid nicht automatisch mit einer Ordnungswidrigkeit gleichzusetzen. Der § 12 EDL-G ist eine „kann“-Vorschrift die dem BAFA einen weiten Ermessensspielraum einräumt.
Zum Abschluss der Veranstaltung ging der Geschäftsführer der GUTcert, Herr Prof. Dr.-Ing. Lieback unter dem Motto „EnMS ist easy – nicht light!“ auf die Erkenntnisse der GUTcert aus über 1.200 Energiemanagementsystem-Audits der letzten sechs Jahre ein. Die Erfahrung zeigt, dass ein gelebtes EnMS neben der Optimierung der Energieverbräuche einen tiefen Einblick in die eigenen Prozesse gewährt, was auch in anderen Bereichen zu Verbesserungen führen kann.