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Neuerungen im Bereich SpaEfV beim Erfa zum Energiemanagement

Beim 7. Erfahrungsaustauschs Energiemanagement der GUTcert standen die Neuerungen bei der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung, die Anforderungen des §8 EDL-G und die Änderungen bei der Besonderen Ausgleichsregelung im Zentrum.

(PresseBox) (Berlin, )
Zum Thema Spitzenausgleich veröffentlichten die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) und die Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbH (DAU) am 16.09.2015, pünktlich zum Erfa die Verfahrensvereinfachungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Frau Doll vom BMWi stellte in Ihrem Vortrag die neuen Regelungen vor. Demnach haben Unternehmen des produzierenden Gewerbes, die Alternative Systeme nach SpaEfV betreiben, ab dem Antragsjahr 2015 die Möglichkeit, nur alle zwei Jahre eine Vor-Ort-Prüfung durch eine akkreditierte Stelle, wie die GUTcert, zu absolvieren. In den Zwischenjahren ist eine rein dokumentenbasierte Prüfung möglich.

In seinem Vortrag zur Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) stellte Herr Krakowka vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), die bisherigen Erfahrungen seines Amtes mit dem EEG 2014 dar und ging dann auf die Neuerungen für 2016 ein, wie beispielsweise die zukünftige vorgesehene Berechnung der durchschnittlichen Stromkosten. Von der Warte der Wirtschaftsprüfer beleuchteten die Herren Denk und Radtke von PricewaterhouseCoopers das Antragsverfahren.

Herr Benduhn vom BAFA erläuterte im Themenblock zum Energiedienstleistungsgesetz die aktuell gültige Ausgestaltung des § 8 EDL-G und deren Umsetzung durch das BAFA. In der anschließenden Diskussion wurde klar ersichtlich, wie groß die Unsicherheit bezüglich der Anforderungen ist und vor welch große Herausforderung der Stichtag 5. Dezember 2015 die Unternehmen stellt. Herr Liebheit von Becker Büttner Held (BBH) griff in seinem Vortrag die Bußgeldproblematik gem. § 12 EDL-G auf. Aus juristischer Sicht ist ein im Rahmen der BAFA-Stichprobenkontrolle erfolgter negativer Prüfungsbescheid nicht automatisch mit einer Ordnungswidrigkeit gleichzusetzen. Der § 12 EDL-G ist eine „kann“-Vorschrift die dem BAFA einen weiten Ermessensspielraum einräumt.

Zum Abschluss der Veranstaltung ging der Geschäftsführer der GUTcert, Herr Prof. Dr.-Ing. Lieback unter dem Motto „EnMS ist easy – nicht light!“ auf die Erkenntnisse der GUTcert aus über 1.200 Energiemanagementsystem-Audits der letzten sechs Jahre ein. Die Erfahrung zeigt, dass ein gelebtes EnMS neben der Optimierung der Energieverbräuche einen tiefen Einblick in die eigenen Prozesse gewährt, was auch in anderen Bereichen zu Verbesserungen führen kann.

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Energiemanagement GUTcert

GUTcert GmbH

Die Zertifizierung von Integrierten Managementsystemen mit den Schwerpunkten Qualitäts-management, Umweltmanagement, Arbeitssicherheit sowie Energiemanagement ist das Hauptgeschäft der GUTcert. Weitere Kernkompetenzen der GUTcert sind die Verifizierung von Treibhausgasemissionen nach anerkannten Standards sowie die Zertifizierung der Nachhaltigkeitsanforderungen für Biomasse. Als Mitglied der AFNOR Gruppe bietet die GUTcert ihre Zertifizierungsdienstleistungen im internationalen Netzwerk an, welches weltweit 28 Niederlassungen umfasst und mit 1.500 Auditoren und 20.000 Experten Kunden in über 90 Ländern betreut.

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