Entsprechend der Beschlussempfehlung des Bundestags muss ein Energieaudit nach EN 16247-1 bis zum 05. Dezember 2015 umgesetzt werden. Für die Implementierung eines Energiemanagementsystems (EnMS) nach ISO 50001 oder Umweltmanagementsystems (UMS) nach EMAS sieht der Gesetzgeber eine Einführungsphase bis zum 05. Dezember 2015 vor. Jedoch muss das Managementsystem spätestens am 31. Dezember 2016 zertifiziert worden sein. Das UMS nach ISO 14001 ist gemäß Vorgabe des Bundestags als Compliance-Instrument nicht vorgesehen.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wurde zudem vom Bundesrat angewiesen, Konkretisierungen zum Energieaudit nach EN 16247-1 auszuarbeiten. Das BAFA plant, bis zum Inkrafttreten des Gesetzes im April/ Mai Merkblätter zum Thema Multi-Site-Verfahren, Lebenszykluskostenanalyse und Unabhängigkeit externer und interner Energieauditoren zu veröffentlichen.
Bei der Entscheidung des zu wählenden Nachweisverfahrens sollte bedacht werden, dass es sich bei der ISO 50001 um ein in der Wirtschaft bewährtes System mit etablierten Regelungen handelt welches somit Planungssicherheit gewährleistet. Dem Energiemanagementsystem wird eine Übergangsfrist bis 2016 eingeräumt, wodurch eine solide Implementierung der ISO 50001 möglich ist. Dies bildet die Grundlage für einen kontinuierlichen und längerfristigen Mehrwert für ein Unternehmen. Die Erfahrungen der SpaEfV haben gezeigt, dass sich Energieaudits nach EN 16247-1 selbst bei KMUs aufgrund des Missverhältnisses zwischen Aufwand und Nutzen bisher nicht durchsetzen konnten.
Die GUTcert Akademie bietet am 26. März 2015 eine speziell auf die Anforderungen der EDL-G-Novelle ausgerichtete eintägige Veranstaltung zum Thema „Energieauditpflicht durch das EDL-G – Was ist zu tun? ISO 50001 versus EN 16247“. Schwerpunkte des Seminars sind die Themenfelder Nicht-KMU-Status, Energieaudits nach EN 16247-1, Einführungsphase ISO 50001 4.4.3a sowie Handlungsempfehlungen für unterschiedliche Unternehmenstypen und Szenarien.