Science Based Targets Methoden allgemein
Vor dem Hintergrund eines Kohlenstoffbudgets, das global zur Verfügung steht, um das Pariser Ziel – die Beschränkung der globalen Erderwärmung auf möglichst unter 1,5°C – zu erreichen, ist es notwendig, ein Emissionsszenario zu entwerfen. Hierin wird festgelegt, wann wie viele Emissionen reduziert werden. Eine weitere Komponente ist der Allokationsansatz, in dem die Emissionsbudgets einzelnen Unternehmen zugeordnet werden.
Die SBTi hat „Kriterien und Empfehlungen“ veröffentlicht, die von Unternehmen erfüllt werden müssen, damit SBTi die Unternehmensziele als „science based“ verifizieren kann. Zusätzlich müssen der GHG Protocol Corporate Standard, der Scope 2 Guidance - und der Corporate Value Chain (Scope 3) Accounting and Reporting Standard berücksichtigt werden.
Die SBTi orientiert sich an den Veröffentlichungen des IPCC und behält sich deshalb vor, das Kohlenstoffbudget und andere Kennzahlen zu ändern, ggf. sogar Verifizierungen wieder zu entziehen, sollten diese nicht mehr dem Stand des aktuellen IPCC-Reports gerecht werden. Während die Kriterien unverändert bleiben, entwickeln sich quantitative Benchmarks und Methoden der Zielsetzung mit dem Stand der Forschung weiter.
Neben den „Kriterien und Empfehlungen“ gibt es ein „Validierungsprotokoll“ aktuell in der Version 2, welches als Auslegungshilfe und Unterstützung in der Umsetzung gedacht ist. In den „Grundsätzen“ (engl. „Foundations“) wird das Zustandekommen der errechneten Benchmarks und Kennzahlen erklärt, aktuell Version 1.
Das SBTi Financial Sector Project erarbeitet einen eigenen Netto-Null Standard für Finanzinstitute.
Was beinhaltet der SBTi Standard?
Der Standard macht Aussagen über Inventur, Abgrenzungen (target boundary), Zeitfenster, Ehrgeiz (ambition), Scope 2 und 3, sektorspezifische Ziele, Berichterstattung und Gültigkeitsdauer.
Der Standard verpflichtet Unternehmen, sich ein Ziel zwischen 5 und 15 Jahren zu setzen. Ziele, die auf mehr als 15 Jahre ausgerichtet sind, sind Langzeitziele und sollten bis 2050 zusätzlich gesetzt werden (Kriterium C7). Erlaubt sind Emissionspfade, die maximal 2°C-kompatibel sind; methodisch ist der Standard jedoch streng. Methoden, die auf Emissionsintensität abzielen sind nur erlaubt, wenn diese auch zu einer absoluten Emissionsminderung führen. Die SBTi definiert hierfür sektorspezifische Dekarbonisierungsansätze (SDA). Auch Emissionskompensationen werden nicht als Emissionsminderung anerkannt. Von SBTi verifizierte Ziele müssen auf der SBTi Website veröffentlicht werden.
Alle Unternehmen, die sich den SBT verpflichten sind auf der SBTi-Webseite gelistet.
Neuer Netto-Null Standard
Der Netto-Null Standard befindet sich noch in der Entwurfsphase. Der überarbeitete Netto-Null Standard wird Ende 2021 veröffentlicht. Mit diesem Vorstoß beansprucht die SBTi den Terminus Netto-Null für sich und schafft breite Akzeptanz für einen Standard, der in Anlehnung an den SBTi Standard formuliert ist. Nach Angaben von SBTi ist die Vorlage durch eine Expertengruppe erarbeitet worden.
Die Vorschläge, die zur Auswahl und Kommentierung stehen, sind der eigentliche SBTi Standard und eine leichte Verschärfung desselben – etwa, schon ab 10 Jahren Langzeitziele definieren zu müssen. Der Entwurf enthält außerdem ausführliche Erklärungen.
Offene Fragen
Das globale Emissionsbudget, das 1,5°C-kompatibel zur Verfügung steht, reicht nur aus, wenn sich alle Unternehmen weltweit den Zielen der SBTi oder äquivalenten Zielen unterwerfen. Tun dies nicht alle (was wahrscheinlich ist), fragt sich, ob dann die Unterzeichnenden in der Pflicht stehen, nach dem Stand der Wissenschaft die Emissionen anderer mitzubinden, also klimapositiv zu werden. Der Netto-Null Standard schafft eine Basis, diesen Begriff nicht dem Missbrauch durch Greenwashing und Schlupflöcher anheimfallen zu lassen. Unternehmen, die sich Netto-Null zertifizieren lassen, tun damit kund, dass sie sich an geltendes Völkerrecht halten möchten.