Herr Buser, Leiter des Bereichs Energiedienstleistungen der GUTcert, moderierte und eröffnete die Veranstaltung mit einer Übersicht über die gesetzlichen Änderungen und Neuerungen.
Mit dem ersten Vortrag zur Besonderen Ausgleichsregelung ging Herr Krakowka, Unterabteilungsleiter des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), auf das EU-Beihilfeverfahren ein, das die Ausgestaltung des EEG 2014 entscheidend beeinflusste. Im Anschluss erläuterte er die sehr komplex gewordenen Anforderungen zur BesAR aus dem EEG 2014. Eine diesbezügliche Informationsübersicht des BAFA finden Sie hier.
Zeitgleich mit den Ausführungen von Herrn Krakowka wurde übrigens im Bundesrat die Novelle zum EEG 2014 (mit in Kraft treten am 01. August 2014) verabschiedet.
Hocherfreut waren wir, dass wir erneut unsere Stammreferenten der Kanzlei Becker Büttner Held, Herrn Große und Herrn Schiebold, und die Herren Denk und Radtke von PricewaterhouseCoopers begrüßen konnten. Herr Große ging auf die neuen Anforderungen an die BesAR aus Sicht des Rechtsanwalts ein. Die Herren Denk und Radtke schilderten die Rolle des Wirtschaftsprüfers beim Antrag zur BesAR, wo es durch die neue Berechnung der Stromkostenintensität umfangreiche Anpassungen gibt.
Im zweiten Themenblock zum sog. Spitzenausgleich erläuterte Frau Jennrich vom BMWi die Anforderungen der SpaEfV aus Sicht des Ministeriums. Die juristische Auslegung erfolgte in dem darauffolgenden Beitrag von Herrn Schiebold über die „aktuellen Praxisfragen zur den Anforderungen der StromStV, EnergieStV und SpaEfV“. Zum Abschluss der Veranstaltung ging Herr Buser auf die „Nachweisführung und Testierung im Rahmen der SpaEfV aus Sicht des Zertifizierers“ ein.
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der BesAR in diesem Jahr die Anträge von privilegierten Unternehmen dem BAFA bis spätestens 30.09.2014 vorliegen müssen. Mehr Informationen hierzu finden Sie hier.
In den vom sog. Spitzenausgleich betroffenen Unternehmen müssen in diesem Jahr bis spätestens 31. Dezember 2014 Vor-Ort-Prüfungen durch Zertifizierungsstellen erfolgen. Auf einer weiteren Informationsveranstaltung am 11. September 2014 werden wir nochmals auf die Anforderungen aus der SpaEfV eingehen, damit Sie auf die anstehenden Prüfungen optimal vorbereitet sind. Zudem wird es um die EU-Energieeffizienzrichtlinie gehen, die ab Ende des kommenden Jahres ebenfalls Energiemanagementsysteme von allen NICHT-KMU-Unternehmen fordert (neben dem produzierenden auch nicht-produzierenden Gewerbe z.B. Banken,Versicherungen und Handel). Mehr Informationen zur kommenden Veranstaltung erhalten Sie hier.