Was ist im Seeverkehr zu tun?
Für das Überwachen der Kohlenstoffdioxidemissionen sind im ersten Schritt bis zum 31. August 2017 sogenannte Monitoringkonzepte zu erstellen. Diese enthalten neben den Kenndaten des Schiffs (Schiffstyp, BRZ, Ladung, etc.) vor allem Angaben zur vorgesehenen Methodik zur Ermittlung von Kohlenstoffdioxidemissionen und deren Qualitäts- und Überwachungssicherung.
Ab dem 1. Januar 2018 müssen die Schiffseigner die CO2-Emissionen messen und am Ende des Jahres berichten. Die Daten des Monitoringkonzepts und der Emissionsberichte sind anschließend von einer unabhängigen Verifizierungsstelle auf ihre Konformität mit der Verordnung (EU) 2015/757 verifizieren zu lassen.
GUTcert als kompetenter Partner für die Verifizierung von Emissionsberichten
Kunden der GUTcert profitieren von unserer langjährigen Erfahrung in der Verifizierung der jährlichen Emissionsberichte im EU-EHS (Europäisches Emissionshandelssystem) und unserer Zugehörigkeit zum Afnor-Netzwerk: Wir greifen weltweit auf qualifizierte Gutachter im Bereich Seeverkehr zu und können Monitoringpläne und Emissionsberichte aller Seeschiffstypen über 5000 BRZ verifizieren und Konformitätserklärungen ausstellen.
Unsere fachliche Expertise konnten wir bereits Anfang Mai bei der Informationsveranstaltung „MRV Update“ des Verbands Deutscher Reeder (VDR) durch einen Fachvortrag zum Thema „Rechtliche Anforderungen und Risiken im Monitoring-, Reporting-, Verification-System (MRV) des Seeverkehrs“ an die teilnehmenden Reeder weitergeben und stehen daher selbstverständlich für weiterführende Informationen zur Verfügung.
Inhaltliche Fragen oder Hinweise zum Thema nehmen Herr David Kroll (+49 30 2332021-63) oder Herr Thilo Merz (+49 30 2332021-66) gerne entgegen.