Für das Berechnen der Auditdauer wird z.B. zukünftig neben den bisherigen Angaben zum jährlichen Energieverbrauch und der Anzahl der Energieträger zusätzlich die Anzahl der wesentlichen Energieeinsätze verlangt (z.B. Energieerzeugung, Wärmeerzeugung, verkettete Produktionslinien, Einzelanlagen etc.). Neu ist auch, dass das sog. „EnMS-wirksame Personal“ und nicht wie bisher die Gesamtmitarbeiterzahl für das Ermitteln der Audittage ausschlaggebend ist.
Die Änderungen in der Auditzeitenberechnung können sich also bzgl. der Auditdauer auf Zertifizierungs- und Rezertifizierungsverfahren auswirken.
Welche Fristen sind zu beachten?
Deadline für das Umstellen auf die neuen Regelungen ist für alle akkreditierten Zertifizierungsstellen der 14. Oktober 2017. Die neuen Regelungen betreffen demnach alle Erst- und Re-Zertifizierungen, bei denen das Zertifikat erst ab Oktober 2017 ausgestellt wird. Überwachungsaudits sind NICHT betroffen (Schutz von Bestandsverträgen).
Nach „altem DAkkS-Verfahren“ können alle Erst- und Re-Zertifizierungsaudits stattfinden, deren letzter Tag der Stufe 2 vor Ort ca. Ende August, spätestens jedoch Mitte September 2017 ist – vorausgesetzt, es gibt keine Abweichungen. Die Regelungen nach ISO 50003 greifen in diesen Fällen erst zur Re-Zertifizierung in 2020.
Wie kann die fortlaufende Leistungsverbesserung nachgewiesen werden?
EnMS-Auditoren müssen in den Audits nach ISO 50001 zukünftig Nachweise (z.B. Aktionspläne) zur fortlaufenden Verbesserung der energetischen Leistung einsammeln und diese in ihren Prüfberichten bestätigen. In der Norm heißt es dazu:
„Die Bestätigung der fortlaufenden Verbesserung der energiebezogenen Leistung ist für die Ausstellung der Re-Zertifizierung notwendig.“ (DIN ISO 50003:2016-11, Kapitel 5.9).
Im Rahmen der Zertifizierungsentscheidung werden die Aktionspläne mit ihren jeweiligen Einsparprojekten hinsichtlich der fortlaufenden Leistungsverbesserung beurteilt. Die Herausforderung für die Unternehmen besteht also zukünftig nicht mehr nur darin, die eigenen Prozesse bzw. Anlagen zu optimieren, sondern auch die durchgeführten Maßnahmen belastbar und plausibel nachzuweisen.
Und dabei geht es nicht nur um die vom Energie-Team der Organisation aufgestellten Einsparprojekte, sondern auch alle sonstigen Prozessoptimierungen, die sich auf den Energieverbrauch auswirken. Kennzahlen und Einflussfaktoren bilden dabei das Fundament der Nachweisführung.
Das vollständige White Paper liefert Antworten auf diese weiteren Fragen:
- Welche Rolle spielen Energiekennzahlen und Einflussfaktoren?
- Was wird im Hinblick auf Messdaten gefordert?
- Wie wird zukünftig der Auditaufwand ermittelt?
- Was ändert sich für Unternehmen mit mehreren Standorten?
- Wann wird die ISO 50001 auf die neue High Level Structure (HLS) der ISO angepasst und welche Folgen hat dies?
Zum Einstieg in die Thematik eignet sich auch die kompakte eLearning-Schulung "Die neuen Normen der ISO 50000er-Familie - verständlich erklärt".
Wenn Sie Fragen zur Energiemanagement-Zertifizierung oder den passenden Schulungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.