Energiemanagement-Software und deren Funktionen
Dass eine Energiemanagement-Software Unternehmen bei der Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN ISO 50001, aber auch im Rahmen des Energiecontrollings unterstützen kann, hat sich mittlerweile in der Praxis bewiesen. Die Mindestanforderungen an die Software, die beim BAFA gelistet wird, sind vielfältig. Auch wenn das BAFA auf seiner Internetseite betont, dass die Aufnahme in die Produktliste keine Produktempfehlung ist, sind doch gewisse „Qualitätsstandards“ gefordert. So werden in den Mindestanforderungen unter anderem solche Funktionen wie
- die Visualisierung von Energiedaten über verschiedene Diagramme,
- Kennzahlenbildung,
- Ausgabe zeitgesteuerter Energieberichte,
- Alarmfunktion
- sowie die Abbildung von spezifischen Energieverbräuchen verlangt.
Im Rahmen der grundlegenden Novellierung des Investitionsprogrammes „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ wurde zum 01.11.2021 auch das Modul 3 MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software überarbeitet, wobei die nichtförderfähigen Investitionskosten präzisiert und die Fördervoraussetzungen konkretisiert wurden.
So wurden z.B. elektrische Verteiler, Schaltanlagen oder Transformatoren, die nicht ausschließlich zum Betrieb der förderfähigen Maßnahmen dienen, sowie Erwerb, Installation und Inbetriebnahme eines Gebäudeleitsystems (inkl. relevanter Steuerungs- bzw. Regelungskomponenten) zusätzlich als nicht förderfähig benannt.
Die jeweils mit Modul 3 geförderten Betriebsstätten müssen nicht mehr notwendigerweise über eine Zertifizierung nach der DIN EN ISO 50001 oder der EMAS-Verordnung verfügen. Jedoch müssen die Hersteller von Softwareprodukten nun im Rahmen einer Konformitätsprüfung zwingend untersuchen lassen, ob ihre Software die Mindestanforderungen erfüllt. Die Aufnahme einer förderfähigen Software in die BAFA-Softwareliste EnMS setzt einen Nachweis darüber voraus, dass die Software mit der DIN ISO 50001 konform ist.
GUTcert bietet Prozessaudit Ihrer EnMS-Software an
Im Laufe der letzten Jahre hat die GUTcert zahlreiche Software-Prüfungen auf die Erfüllung der BAFA-Mindestanforderungen durchgeführt und entsprechende Konformitätsbestätigungen zur Vorlage beim BAFA ausgestellt.