Zahlreiche Gäste aus Wirtschaft und Politik folgten der Einladung und kamen ins Lersner’sche Schloss - dem Firmensitz der Hager Unternehmensberatung - um der Veranstaltung beizuwohnen.
Herr Ulrich Wetzel ist seit 1993 zum Richter auf Lebenszeit ernannt worden und hat in verschiedenen hessischen Gerichten gearbeitet. Seit 2011 ist er Direktor am Amtsgericht in Seligenstadt und ist neben seinen Verwaltungsaufgaben als Direktor im Dezernat für Familienrecht zuständig.
Zwischen 2002 und 2007 machte Ulrich Wetzel einen beruflichen ‚Break‘ und stand als Richter in der pseudo-dokumentarischen Gerichtsshow „Das Strafgericht“ auf RTL in rund 1.500 Folgen vor der Kamera.
Im Dialog mit dem Geschäftsführer der Hager Unternehmensberatung, Andreas Wartenberg, erläuterte er einige Aspekte seiner richterlichen Tätigkeiten, so zum Beispiel welche Punkte zur finalen Urteilsverkündung bei Straftaten relevant sind.
Das finale Urteil wird nicht aufgrund der bestehenden Anklage gefällt, es bedarf der umfangreichen Beweisaufnahme, die letztendlich auch über das Strafmaß entscheidet. Es gibt viele Urteilsverkündungen, die für Außenstehende nicht ohne Weiteres nachvollziehbar oder plausibel erscheinen.
Hinter jedem Gerichtsurteil stehen im Normalfall viele Überlegungen, verschiedene Blickwinkel und vor allem ein gutes Maß an Aktenarbeit. Es gibt über die reinen Paragraphen hinaus noch viele weitere Dinge, die Einfluss auf ein Urteil haben. Die Grundlage jeder Urteilsfindung sind die Gesetze.
Ein weiterhin wichtiger Aspekt bei der Wahrheitsfindung ist beispielsweise die Körpersprache. Darüber hinaus gibt es einige objektive Kriterien, so können zum Beispiel Strukturbrüche in der Aussage mit Fragen über die ‚Nebenschauplätze‘ leicht überführt werden. Wenn ein Angeklagter eine Lüge auftischt und seine Geschichte aufbaut, die aber in sich nicht stringent ist. Oder aber auch wenn mehrere Zeugen, die sich vermeintlich abgesprochen haben, unterschiedliche Varianten der Nebenschauplätze erzählen.
„Der zulässige Strafrahmen ist im Strafgesetzbuch festgelegt, aber innerhalb dieses Strafrahmens, der zum Beispiel bei gefährlicher Körperverletzung zwischen 6 Monaten und 10 Jahren liegen kann, habe ich als Richter einen hohen individuellen Ermessensspielraum, bei dem die relevanten Umstände des Täters und seiner Vita zugrunde gelegt werden können,“ so Ulrich Wetzel, Direktor des Amtsgerichts Seligenstadt.
Der persönliche Hintergrund des Angeklagten ist auch sehr wichtig. Hat der Angeklagte bereits Vorstrafen oder ist die Person aktenkundig? Wie stellt sich das Leben der angeklagten Person dar, liegt eine schwere Kindheit oder eine familiär schwierige Situation vor?
Zur Strafmaßfindung in solchen Fällen ist es notwendig, nicht nur eine Momentaufnahme zumachen, sondern die ganze Geschichte zu beleuchten und in einen Gesamtzusammenhang mit dem Täter zu bringen.
"Herr Wetzel hat mit seinem mitreißenden Vortrag und den sehr authentischen Darstellungen unserer Zuhörerschaft das Strafgericht beziehungsweise die Arbeitsweise eines Richters sehr nahe gebracht. Es gibt einige Parallelen zu unserer Branche, wie zum Beispiel der Vergleich von Angeklagten mit den passenden Kandidaten. Der Angeklagte oder Zeuge erzählt oft ‚eigene Geschichten‘ über den Strafhergang, der Kandidat über seinen aktuellen Job oder gar seine Gehaltssituation,“ so Ralf Hager, Gründer und Geschäftsführer der Hager Unternehmensberatung.