Neuere steuerliche Entwicklungen haben dafür gesorgt, dass das Thema weiter in den Mittelpunkt der Interessen gerückt ist. Einerseits räumt die Finanzverwaltung ein, dass ein eingerichtetes innerbetriebliches Kontrollsystem zur Erfüllung der steuerlichen Pflichten ein Indiz sein kann, das bei der Prüfung des Einzelfalls gegen das Vorliegen von Vorsatz oder Leichtfertigkeit sprechen kann (vgl. BMF vom 23.5.2016, IV A 3 – S 0324/15/10001, BStBl. I 2016, 490 Tz. 2.6). Andererseits entschied der Bundesgerichtshof zuletzt (vgl. BGH vom 9.5.2017, 1 StR 265/16, BB 2017, 1931), dass ein Tax Compliance Management System (TCMS) bei der Strafmaßbemessung mildernd zu berücksichtigen ist. TCMS sind seitdem umso mehr in aller Munde.
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Rainer Inzelmann und Steuerberater Dr. Mario Wagner, beide Partner von Schomerus, widmen sich in der Vortragsveranstaltung dem Thema. Nach einer Einführung und Einordung des Themas "Compliance" wird dargestellt, wie ein mittelstandstauglicher Zuschnitt gelingt, der wirksam und zugleich möglichst ressourcenschonend ist. Konkret für TCMS wird dabei aufgezeigt, wie unternehmensindividuell Compliance-Kultur, -Ziele, -Risiken, -Programm, -Organisation, und -Kommunikation sowie -Überwachung & Verbesserung erarbeitet, dokumentiert und „gelebt“ werden.
In unserer Veranstaltung am 28. März erhalten Sie von den beiden kompetenten Referenten das Rüstzeug für eine erfolgreiche Projektierung (Analyse-, Auswertungs-, Umsetzungs-, Überwachungs-und Optimierungs- sowie Berichtsphase).
Daneben stehen die Referenten auch gerne für Ihre Fragen zur Verfügung. Bei Interesse an einer Teilnahme melden Sie sich bitte umgehend per E-Mail an. Die Teilnahme ist kostenlos.