„Die nach wie vor nur sehr schleppend laufenden Wirtschaftshilfen sehen wir weiterhin sehr kritisch“, erläutert Johannes Ullrich. Zwar wurden die möglichen Abschlagszahlungen der Überbrückungshilfe III erhöht. Für das Handwerk sei das aber eher eine theoretische Verbesserung. „Entscheidend ist das Auszahlungstempo – und das muss schneller werden.“
Zudem fallen immer noch Handwerksbetriebe durch jedes Hilferaster. „Bei der konkreten Ausgestaltung des geplanten Härtefallfonds müssen diese Betriebe daher unbedingt berücksichtigt werden“, fordert Dr. Handirk von Ungern-Sternberg, Mitglied der Kammergeschäftsleitung. Dazu zählen beispielsweise Betriebe, bei denen ein Teil geschlossen ist, der Umsatzrückgang aber nicht die Grenze erreicht, die für die Beantragung der Überbrückungshilfe III gilt. „Beispielsweise können das Bäckereifilialen im geschlossenen Baumarkt oder Kfz-Betriebe mit einem hohen Werkstattanteil, aber geschlossenem Verkauf sein.“ Weil hier trotzdem weiterhin hohe Fixkosten anfallen, kann schon ein geringerer Umsatzausfall zu Verlusten führen.
Auch Existenzgründer müssten im Härtefallfonds berücksichtigt werden. „Eine Existenzgründung benötigt viel Vorlauf“, erläutert Anna Teufel, Abteilungsleiterin Beratungsdienste der Handwerkskammer Freiburg. „Insofern ist nicht nachvollziehbar, warum Gründungen nach dem 1. Mai 2020 von den bisherigen Hilfen ausgeschlossen werden.“ Auch für spätere Gründungen müsse es daher einen Zuschuss für Betriebs- oder Fixkosten geben.