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Handwerkskammer für Oberfranken

Förderung für innovative Handwerksbetriebe erweitert

(PresseBox) (Bayreuth, )
Im Rahmen des Konjunkturpaket II hat das Bundeswirtschaftsministerium das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) erweitert. Innovative KMU und insbesondere auch Handwerksbetriebe können ein aufgestocktes Förderbudget sowie die neu eingeführte Einzelprojektförderung von bis zu 50 % für sich nutzen.

Seit Mitte 2008 hat das Bundeswirtschaftsministerium die technologieorientierte Mittelstandförderung im "Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand" (ZIM) zusammengeführt. Damit soll die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), einschließlich des Handwerks, nachhaltig unterstützt werden. Im Zuge des Konjunkturpakets II wurde das ZIM ausgebaut und erweitert, so dass das Programm für innovative Handwerksbetriebe zunehmend interessanter wird. Zum einen wurde das Budget des Förderprogramms für die nächsten zwei Jahre verdoppelt. Zum anderen ist ab sofort auch in den alten Bundesländern die Förderung von Einzelprojekten möglich.

Innerhalb des ZIM werden Vorhaben zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen gefördert. Hierbei kann es sich beispielsweise um neue Fertigungsverfahren, aber auch neue Materialien oder neue Technologien handeln. Es gibt keine Beschränkungen auf bestimmte Technologien oder Branchen.

Antragsberechtigt sind KMU mit weniger als 250 Mitarbeitern. Gefördert wurde Innovationsprojekte bislang nur, wenn ein KMU mit anderen Unternehmen oder mit Forschungseinrichtungen wie beispielsweise Universitäten zusammenarbeitet. Möglich ist auch die Fremdvergabe von FuE-Aufträgen. Neu hinzugekommen ist jetzt die Förderung einzelbetrieblicher Projekte ohne Kooperationspartner. Bezuschusst werden Personalkosten, Kosten für Aufträge und übrige Kosten. Die Fördersätze können unter bestimmten Voraussetzungen bei einer Projektsumme von bis zu 350.000 EURO bis zu 45 % betragen.

Nimmt ein Unternehmen zur schnelleren wirtschaftlichen Verwertung eines im ZIM geförderten Projekts Leistungen Dritter in Anspruch, so können diese bis zu einer Höhe von 50.000 EURO mit 50 % bezuschusst werden. Hierzu zählen verschiedenste Leistungen aus den Bereichen Betriebsführungsberatung, technische Unterstützung, Technologietransfer, Ausbildung, Schutzrechte, Marktforschung, Gütezeichen, Zertifizierungen uvm.

Anträge in dem zunächst bis 2013 befristeten ZIM können laufend gestellt werden. Die Antragstellung muss vor Projektbeginn bzw. vor dem Abschluss einer Kooperationsvereinbarung erfolgen. Die Projektträger bieten allen Antragstellern eine kostenlose Beratung an. Weitere Informationen zum ZIM und Kontaktadressen finden sich auf der Website www.zim-bmwi.de.
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