Walter Bantleon, Leiter der Rechtsberatung der Kammer: „Die Rentensprechtage bei der Handwerkskammer Karlsruhe sind ein Erfolgsmodell. Auch andere Kammern haben dieses Angebot mittlerweile in ihr Leistungsportfolio aufgenommen."
Für Gewerbetreibende der zulassungspflichtigen Handwerke der Anlage A, die in die Handwerksrolle eingetragen sind, besteht kraft Gesetz eine Versicherungspflicht von 18 Jahren in der Deutschen Rentenversicherung.
Auch bei Gründungsberatungen der Kammer sowie betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Beratungsgesprächen spielt das Thema Rente immer wieder eine Rolle. In einem Inhouse - Seminar anlässlich des 10jährigen Jubiläums wurde daher das Beraterteam der Handwerkskammer Karlsruhe von den Experten der Deutschen Rentenversicherung vertieft in Sachen Rente geschult. Der Handwerkskammer Karlsruhe ist es dabei wichtig, dass die Handwerksunternehmer rechtssicher und praxisnah informiert werden können.
Auch auf politischer Ebene ist in Sachen Vorsorge für das Alter für Selbständige viel Bewegung: Der Zentralverband plädiert für die Einführung einer allgemeinen Altersvorsorgepflicht für alle Selbständigen, allerdings unter der Voraussetzung einer Wahlfreiheit zwischen privater Absicherung und gesetzlicher Rentenversicherung.