Alle Innungen im Kammerbezirk, die durch die Handwerkskammer Karlsruhe zur Errichtung von Gesellenprüfungsausschüssen ermächtigt sind, werden aufgerufen, im Jahr 2010 die entsprechenden Neuwahlen durch die Innungsversammlung und den Gesellenausschuss vorzubereiten. Die Innungsversammlung wählt in die Ausschüsse die Arbeitgeber oder die Betriebsleiter bei den zulassungspflichtigen Handwerken bzw. die Beauftragte der Arbeitgeber bei den zulassungsfreien Handwerken. Der Gesellenausschuss wählt die Arbeitnehmervertreter in die Prüfungsausschüsse bei den zulassungspflichtigen Handwerken oder die Beauftragten der Arbeitnehmer bei den zulassungsfreien Handwerken. Die aus den jeweiligen Wahlen hervorgegangenen Personen sind der Handwerkskammer Karlsruhe zur Berufung in den Ausschuss zu melden.
Die Amtszeit, für die zu wählen ist, beträgt 5 Jahre. Sie beginnt am 1.4.2011 und endet am 31.3.2016.
Die Meldungen für Innungsprüfungsausschüsse müssen bis 30.11.2010 und für Kammerprüfungsausschüsse bereits bis 30.6.2010 bei der Handwerkskammer Karlsruhe vorliegen.
Wir bitten, durch rechtzeitige Terminierung der Wahlversammlungen oben genannte Vorlagetermine einzuhalten. Nur so kann eine ordnungsgemäße Berufung der neuen Prüfungsausschüsse sichergestellt werden.