Zur Prüfung vorgesehen sind diejenigen Auszubildenden aus Handwerksbetrieben, deren Lehrzeit laut Ausbildungsvertrag zwischen dem 01.04.2014 und 30.09.2014 endet. Die Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind bei den Prüfungsausschüssen bzw. Innungen bis spätestens 28. April 2014 abzugeben.
Die dafür erforderlichen Antragsformulare sind den Ausbildungsbetrieben Anfang April zugesandt worden. Die Kammer bittet die Betriebe um eine termingerechte Abgabe der Anträge.
Auskünfte erteilen die Handwerkskammer Karlsruhe, Tel.: 0721/1600- 151 sowie deren Außenstellen Baden-Baden, Tel.: 07221/996569-0, Pforzheim, Tel.: 07231/428068-0 und die Kreishandwerkerschaft Calw, Tel.: 07051/2162.