Dem Ziel, der beruflichen Förderung junger Gesellinnen und Gesellen in den ersten Jahren nach der Berufsausbildung, hat sich auch die Handwerkskammer Karlsruhe angenommen und arbeitet von Anfang an bei der Umsetzung des Förderprogramms mit.
Seit 1991 konnten 600 junge Handwerkerinnen und Handwerker aus dem Kammerbezirk in das Förderprogramm aufgenommen werden. Für die Förderung ihrer Weiterbildungsmaßnahmen standen ihnen in diesem Zeitraum ca. 1,5 Mio. Euro zur Verfügung.
Die Handwerkskammer Karlsruhe nimmt derzeit pro Jahr 25 junge Gesellinnen und Gesellen in das Förderprogramm auf. Gefördert werden können qualifizierte Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung, die bei Aufnahme in die Förderung jünger als 25 Jahre sind. Die Qualifizierung wird nachgewiesen durch das Ergebnis der Berufsabschlussprüfung mit besser als "gut" (1,9 oder besser), eine erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder durch einen begründeten Vorschlag eines Betriebes oder der Berufsschule.
Über drei Jahre hinweg können - je nach Qualifizierungsmaßnahme - Zuschüsse bis zu 6.000 Euro für die Finanzierung berufsbegleitender Weiterbildung gezahlt werden. Der Stipendiat trägt einen Eigenanteil in Höhe von zehn Prozent der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.
Auch für 2014 nahm die Handwerkskammer Karlsruhe wieder 25 junge Gesellinnen und Gesellen in das Förderprogramm auf. Für die aktuell zu betreuenden Stipendiaten stehen der Handwerkskammer Karlsruhe aus der Stiftung für Begabtenförderung insgesamt 80.000 Euro zur Verfügung.