Kammerpräsident Joachim Wohlfeil: „Wir begrüßen den Ausbau von Stipendien im Handwerk als Bestandteil der Exzellenzinitiative für die berufliche Bildung. Das ist ein weiterer Schritt hin zu einer echten Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung“.
Ab 01.01.2025 erhöht sich der maximale Fördersatz von € 8.700,00 auf € 9.135,00, die jeder Stipendiat für die Dauer von drei Jahren für Weiterbildung ausgeben kann. „Die Fördersummenerhöhung gilt auch für alle Stipendiatinnen und Stipendiaten, die bereits seit 2023 bzw. 2024 am Förderprogramm teilnehmen“, so Christian Grabenauer, der das Förderprogramm bei der Handwerkskammer Karlsruhe betreut.
Außerdem konnten die Teilnehmerzahlen am Förderprogramm für 2024 nochmals um 10 Stipendiatinnen und Stipendiaten auf nunmehr 42 erhöht werden.
Gefördert werden fachbezogene, berufsspezifische Weiterbildungen, Aufstiegsfortbildungen wie Meister, Betriebswirt, Lehrgänge zur Fortbildung oder auch fachübergreifende Weiterbildungen sowie weiterbildende Maßnahmen im Ausland.
Was sind die Vorrausetzungen für die Förderung
Wer sich um ein Stipendium bewerben möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zum einen benötigt man einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Gesamtpunktezahl von mindestens 87 Punkten und besser in der Abschlussprüfung. Oder man kann einen der ersten drei Plätze bei einem überregionalen Leistungswettbewerb vorweisen oder es liegt ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule vor. Die Aufnahme ist bis zum Alter von 24 Jahren möglich.