Zur Prüfung vorgesehen sind diejenigen Auszubildenden aus Handwerksbetrieben, deren Lehrzeit laut Ausbildungsvertrag zwischen dem 01.04. und 30.09.2011 endet. Die Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind bei den Prüfungsausschüssen beziehungsweise Innungen bis spätestens 28. April 2011 abzugeben.
Die Antragsformulare sind den Ausbildungsbetrieben Mitte März zugesandt worden.
Auskünfte erteilen die Handwerkskammer Karlsruhe, Tel.: 0721/1600-151, sowie deren Außenstellen Baden-Baden, Tel.:
07221/996569-0, Pforzheim, Tel.: 07231/428068-0 und die Kreishandwerkerschaft Calw, Tel.: 07051/2162.