Zur Prüfung vorgesehen sind alle Lehrlinge aus Handwerksbetrieben deren Ausbildung nach dem Berufsausbildungsvertrag zwischen dem 01.10.2010 und 31.03.2011 endet. Die Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind bei den Prüfungsausschüssen bzw. Innungen bis spätestens 27. Oktober 2010 abzugeben.
Die Antragsformulare für die vorgesehenen Prüfungsteilnehmer werden den Ausbildungsbetrieben Ende September zugesandt.
Auskünfte erteilen die Handwerkskammer Karlsruhe, Tel.: 0721/1600-151, sowie deren Außenstellen Baden-Baden, Tel.: 07221/996569-0, Pforzheim, Tel.: 07231/428068-0 und die Kreishandwerkerschaft Calw, Tel.: 07051/2162.