Zur Prüfung vorgesehen sind diejenigen Auszubildenden aus Handwerksbetrieben, deren Lehrzeit laut Ausbildungsvertrag zwischen dem 01.04. und 30.09.2012 endet.
Die Handwerkskammer erinnert ihre Mitgliedsbetriebe daran, die Anträge auf Zulassung zur Prüfung bei den Prüfungsausschüssen bitte bis spätestens 02. Mai 2012 abzugeben.
Die Antragsformulare sind den Ausbildungsbetrieben Mitte März zugesandt worden.
Auskünfte erteilen die Handwerkskammer Karlsruhe, Tel.: +49 (721) 1600-151, sowie deren Außenstellen Baden-Baden, Tel.: +49 (7221) 996569-0, Pforzheim, Tel.: +49 (7231) 428068-0 und die Kreishandwerkerschaft Calw, Tel.: +49 (7051) 2162.